11. Dezember 2018

Sorge um die Zukunft der am Gemeinwohl orientierten Freien Berufe

Zwischen der EU-Kommission und den Freien Berufen herrscht ein Zielkonflikt. Während die Kommission Wettbewerbsfreiheit ohne Grenzen und Deregulierung über nationale Interessen hinweg puschen will, verteidigen die Freien Berufe den Gemeinwohlauftrag, sprich die Sicherung der Gesundheitsversorgung, der Rechtsordnung und der Kultur im Interesse der Bevölkerung. Der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) erkennt deutliche Anzeichen aus Brüssel, die ein Aushöhlen dieser gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zum Ziel hat. Dies wurde auf der Jahreshauptversammlung des VFB in München diskutiert. 

In keinem anderen europäischen Land gibt es ähnlich erfolgreiche Strukturen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Davon profitieren Patienten, Mandanten und Klienten durch die persönliche Betreuung auf dem neuesten Kenntnisstand. Der hohe ethische Anspruch der Freien Berufe und ihre strenge Selbstkontrolle über die Selbstverwaltungen garantieren eine gesicherte Qualität im Bereich Gesundheit, im Rechts-, Steuer- und Wirtschaftswesen und in den technischen Berufen der Architekten, Ingenieure und Sachverständigen.

Mit Sorge beobachtet der VFB immer wieder Vorstöße der EU-Kommission, die deutsche Traditionsfestung „Freie Berufe“, zu schleifen. Die wiederholten Versuche, den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie auf die Gesundheitsberufe auszudehnen, sind ein Beispiel dafür. Ein weiterer Angriff: Die EU-Kommission hat gegen die Bundesrepublik ein HOAI-Vertragsverletzungsverfahren (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) eingeleitet, das derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wird. Hier geht es um die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung, die letztlich den Verbraucher schützen. Die Freien Berufe fürchten beim Fall der HOAI einen Dominoeffekt für andere Honorarordnungen. Aktuell hat die EU-Kommission in einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland die Steuerberater im Visier. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die im Steuerberatungsgesetz geregelten Vorbehaltsaufgaben einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen. In einem früheren Verfahren vor dem EuGH ist die EU-Kommission bereits mit ihrer Argumentation gescheitert. Nun erfolgt der zweite Vorstoß. Hier geht es um die Zukunft des Freien Berufs der Steuerberater und es droht, wenn es nach der EU-Kommission geht, ein massiver Qualitätsverlust in der Steuerberatertätigkeit.

VFB-Präsident Michael Schwarz: „Die Strukturen der Freien Berufe werden in Brüssel und Straßburg weiterhin kritisch hinterfragt. Dass das Modell der Freien Berufe eine hohe Qualität im Bereich der regulierten Berufe bietet und das Selbstverwaltungsmodell den Staat finanziell und bürokratisch entlastet, ist – noch – nicht angekommen bzw. stößt auf Unverständnis.“ Der Verband Freier Berufe in Bayern erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich für das funktionierende und am Gemeinwohl orientierte System der Freien Berufe einsetzt und die Angriffe der EU-Kommission pariert.

Für Rückfragen: Geschäftsstelle des Verbands Freier Berufe in Bayern (VFB), Tel. 089/27 23 424, info@freieberufe-bayern.de

Erstellt und übermittelt von:
media-dent Agentur für Pressearbeit, Public Relations und Kommunikation Anita Wuttke