Verband Freier Berufe in Bayern kritisiert EuGH-Urteil zu Zulässigkeit von Boni durch
Versandapotheken aus dem Ausland

Der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. kritisiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur
Zulässigkeit von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch ausländische Versandapotheken.
„Der EuGH setzt damit über das Recht der Mitgliedstaaten hinweg, eigenständige Regelungen
zur Organisation des nationalen Gesundheitswesens treffen zu können“, heißt es in der einstimmig
gefassten Resolution der diesjährigen Delegiertenversammlung in München.

Auf diese Weise werde Deutschland die Gestaltungshoheit über einen wichtigen Bestandteil des nationalen
Gesundheitssystems entzogen. Damit sei die Honorarordnung eines Freien Berufes in ihrem Bestand
gefährdet. Der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. spricht sich dafür aus, den Versand von verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln, wie in drei Viertel aller EU-Mitgliedstaaten, zu verbieten.

Die Resolution im Wortlaut: „Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel Teil einer freiberuflichen
Honorarbildung, mit welcher die Interessen von Bürgern, Kostenträgern und Apotheken ausgeglichen
werden. So können Bürger vor einer Übervorteilung geschützt werden. Die Festpreisbindung stellt
einen integralen Bestandteil des Sachleistungsprinzips in der Gesetzlichen Krankenversicherung dar und
garantiert allen Versicherten den gleichen Zugang zu benötigten Arzneimitteln. Eine Bonifizierung würde
lediglich Fehlanreize zulasten der Solidargemeinschaft schaffen.“

Die vollständige Resolution ist online unter www.freieberufe-bayern.de abrufbar.