Seit über 30 Jahren ist das Landesentwicklungsprogramm (LEP) Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung Bayerns. Zur zentralen Aufgabe des LEPs gehört es, Rahmenbedingungen für eine ausgewogene Entwicklung der unterschiedlichen Teilräume zu bieten, diese Teilräume zu ordnen und langfristig als Lebens- und Kulturraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu sichern. Bayern soll seinen Bewohnern in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen bieten und diese dauerhaft bewahren – so will es die Bayerische Verfassung.

 

Gleichwertige Lebensverhältnisse gehören zu den Grundvoraussetzungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie bedürfen der kollektiven Anstrengung und staatlichen Rahmensetzung. Die Verteilung und der Zugang zu Gütern und Leistungen, zu Nahrung, Bildung, Wohnraum, Gesundheit und Infrastrukturen muss gerecht und gesellschaftsverbindend geregelt werden.

Das Landesentwicklungsprogramm wurde in den letzten Jahren regelmäßig fortgeschrieben. Im Rahmen von mehreren Verbändeanhörungen hat sich die Bayerische Architektenkammer zum Teil im Verbund mit weiteren Verbänden und Raumakademien gegenüber dem verantwortlichen Staatsministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat regelmäßig konstruktiv, jedoch wo nötig äußerst kritisch, zu den vorgenommenen Änderungen geäußert.

Unter anderem die zukünftige Siedlungsentwicklung auf Basis einer Neustrukturierung des s.g. Zentrale Orte-Systems und die Vielfalt der im Landesentwicklungsprogramm vorgesehenen Ausnahmetatbestände bei der Anwendung des sog. Anbindegebots waren Anlass für den kritischen Diskurs. Hinter Letzterem verbirgt sich eine Lockerung, die vorsieht, dass künftige Gewerbegebiete nicht mehr zwingend an bestehende Siedlungen angebunden werden müssen.

Damit verbundene Zersiedelungstendenzen werden mit Sorge betrachtet, denn das LEP sollte diesen Tendenzen eigentlich entgegenstehen und regelmäßig eine qualitativ hochwertige Flächeninanspruchnahme sicherstellen.

Im Rahmen einer aktuellen Teilfortschreibung des LEPs Bayern, in der u.a. die Zonierung des Alpenplans und eine Verlängerung der Übergangsregelung für Lärmschutzbereiche festgelegt werden sollen, hat sich die Bayerische Architektenkammer über das Beteiligungsverfahren erneut mit Stellungnahme vom 17.11.2017 (www.byak.de; Rubrik Landesentwicklungsprogramm) eingebracht und deutlich für einen neuen Dialog aller Beteiligten ausgesprochen.

Nur im konstruktiven Dialog lassen sich ausgewogene, nachvollziehbare und tragfähige Lösungen entwickeln. Er wird nunmehr innerhalb der Bayerischen Architektenkammer in Expertengremien aktiv vorbereitet, begleitet und strukturiert. So werden Lösungswege aufgezeigt, wie unsere Kulturlandschaft unter den gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen (Mobilität, Digitalisierung, Individualisierung, Demografie etc.) zukunftsfähig weiterentwickelt werden kann. Hierfür im Rahmen eines zukünftigen LEPs räumliche, soziale, ökologische und gestalterische Qualitäten zu entwickeln und festzuschreiben bietet eine große Chance für Bevölkerung, Planer, Wissenschaft und Politik.

Gerne bringt die Bayerische Architektenkammer die Expertise der Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner in diesen Dialog ein.