1. Reihe v.l.n.r.: Thorsten Glauber, Dr. Fritz Kempter, Hubert Aiwanger
2. Reihe v.l.n.r.: Dr. Leopold Herz, Dr. Bruno Waldvogel, Dr. Karl Vetter, Michael Schwarz, Julia Maßmann
3. Reihe v.l.n.r: Josef Kammermeier, Rüdiger von Esebeck, Johann Häusler, Joachim Hanisch
4. Reihe v.l.n.r.: Alexander Muthmann, Alexander Lyssoudis, Florian Streibl, Peter Meyer

VFB diskutiert mit den Freien Wählern

Am 13. April 2016 kamen Vertreter des Verbandes Freier Berufe in Bayern mit Abgeordneten der Freien Wähler Landtagsfraktion zu einem Arbeitsfrühstück zusammen.

An dem Termin im Maximilianeum nahmen neben VFB-Präsident Dr. Fritz Kempter auch die VFB-Vizepräsidenten Dr. Klaus Ottmann, Michael Schwarz, Josef Kammermeier, Rüdiger von Esebeck, Dr. Bruno Waldvogel, sowie die VFB-Geschäftsführerin Julia Maßmann teil.

Teilnehmer seitens der Freien Wähler waren Fraktionsvorsitzender Hubert Aiwanger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Johann Häusler, Dr. Leopold Herz, Peter Meyer, Alexander Muthmann, Bernhard Pohl, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter sowie die Fachreferenten /-innenReinhard Humplmaier (Wirtschaft), Kathrin Kempf (Recht), Dr. Christina Walser-Peters (Gesundheit und Pflege) und Petra Zangl (Kommunales und Inneres)

Diskutiert wurden die Themen Selbstverwaltung der Freien Berufe, Honorarordnungen der Freien Berufe, Flächendeckende medizinische Versorgung und die Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes. Außerdem wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz vom 15.12.2015 diskutiert.

Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes
Herr Dr. Ottmann berichtete, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes erhebliche Schwächen gehabt habe, was zu erheblicher Kritik der Bayerischen Ärztekammer und der KVB geführt habe. Kritikpunkte seien „Aufweichung des Datenschutzes“, „Schlechterstellung der Allgemeinmediziner, welche nicht mehr die Zugangsvoraussetzungen als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) erfüllen sollten “, „fachliche Weisungsbefugnis des ÄLRD und damit Einschränkung der Weisungsfreiheit des Arztes“. Die schwerwiegenden Kritikpunkte seien aber allesamt beseitigt worden und das Gesetz nunmehr verabschiedet, so dass sich das Thema überholt habe.

Seitens der Freien Wähler wurde berichtet, dass die Freien Wähler hier einiges erreicht hätten. In Absprache mit den Ärztevertretern habe man sich weitgehend durchgesetzt.

Gesetzentwurf zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz
Der VFB-Präsident berichtete, dass sich der VFB der Kritik der Rechtsanwaltskammer München angeschlossen habe. Gerügt wurde die Entstehung von Doppelzuständigkeiten von Verfassungsschutz und Polizei. Bedenken hat der VFB aber vor allem wegen der Aufweichung der Privatsphäre. Herr Dr. Kempter warnte, dass die möglichen Folgen eines solchen Gesetzes zu wenig bedacht werden. Es könnten auch wieder andere Zeiten kommen mit einer fundamentalen Veränderung unseres bisherigen Systems und mit Machthabern, die Gesetze mit derartigen weiten Eingriffsbefugnissen mißbrauchen.

Seitens der Freien Wähler wurde erklärt, dass der VFB damit bei den Freien Wählern „offene Türen einrennen“ würde. Insbesondere sei ihnen auch der Schutz der Berufsgeheimnisträger vor staatlichem Zugriff wichtig. Die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer München hätten die Freien Wähler als Grundlage ihres Handelns in dieser Thematik gemacht.

Erhalt der Selbstverwaltung und der Honorarordnungen der Freien Berufe
Herr Dr. Kempter berichtete, dass die Strukturen der Freien Berufe seitens der EU massiv angegriffen werden, weil die Freien Berufe mit ihren Berufsordnungen, Gebührenordnungen und berufsrechtlichen Regelungen angeblich gegen den freien Wettbewerb verstoßen. Auch im aktuellen OECD Wirtschaftsbericht für Deutschland würden die Freien Berufe erneut deutlich kritisiert.

Betroffen seien momentan die Architekten und Ingenieure, deren Honorarordnung auf dem Prüfstand stehe. Mindestgebühren seien aber ein Garant für eine qualitätsvolle Arbeit und unerlässlich für das Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgern und den jeweiligen tätigen Berufen. Ein weiteres Thema sei das Fremdbesitzverbot bei den Gesellschaftsformen der Freien Berufe. Auch das Fremdbesitzverbot müssten die Freien Berufe vehement verteidigen. Es dürfe nicht wie in England dazu kommen, dass der Kapitalgeber Einfluss auf die Tätigkeit des Freiberuflers nimmt und dessen Freiheiten einengt. Drittens stehe das System der Selbstverwaltung auf der Abschussliste der EU-Kommission. Die Kammern würden jedoch erhebliche Leistungen (z.B. im Bereich der Zulassung und Fortbildung) auf eigene Kosten erbringen, die ansonsten der Staat erbringen müsse.

Von Seiten der Freien Wähler wurde geäußert, dass die Freien Wähler immer für den Erhalt des Kammerwesens waren. So würden sich die Freien Wähler auch für die Schaffung einer Pflegekammer einsetzen. Kritisiert wurde die Politik der Bundesregierung in Brüssel. Anstatt dort die eigenen bewährten Regeln als erfolgreich und zur Partizipation für andere Länder geeignet darzustellen, würden diese schnell aufgegeben. Prognostiziert wurde ein Sinken der Bauqualität sollte die HOAI und das bisherige VOF-Verfahren fallen. Kleine lokale Anbieter würden bei einer europaweiten Ausschreibung nicht mehr zum Zug kommen. Lokale Anbieter würden jedoch oftmals hohe Qualität abliefern, da sie lokal einen Namen zu verlieren hätten.

Flächendeckende medizinische Versorgung
Herr Dr. Ottmann erklärte, dass man hier mit einem Generationsproblem zu kämpfen habe. Die junge Generation wolle „Work-Life-Balance“. Die Finanzen seien nicht mehr das wesentliche Entscheidungskriterium bei der Wahl des Arbeitsplatzes, so dass die staatliche Anschubfinanzierung nichts nütze. Außerdem gebe es bei den Medizinern einen hohen Frauenanteil. Hier müsste sich die Frau oftmals nach dem Arbeitsort des Mannes richten und umgekehrt. Fakt sei, dass für eine „Ein-Mann-Praxis“ in der Peripherie kaum mehr ein Nachfolger zu finden sei. Die Kassenärztliche Vereinigung kaufe deshalb Sitze auf und setze Ärzte rein. Er sehe dies pragmatisch. Wenn die ärztliche Versorgung in der Peripherie ansonsten nicht mehr gewährleistet sei und eben mehr Ärzte angestellt sein wollen, müsse man eben zu solchen neuen Mitteln greifen.

Seitens der Freien Wähler wurde hinzugefügt hinzu, dass die Stellung der Allgemeinmedizin an den Universitäten gestärkt werden müsse. Außerdem müsse der Numerus clausus beim Medizinstudium aufgeweicht werden. Auch Zusatzkompetenzen müssten anerkannt werden. Insgesamt würde die Freien Wähler bei dem Punkt „flächendeckende Versorgung“ vollkommen mit dem VFB übereinstimmen.

Herr Dr. Ottmann erklärte, dass auch die Zahl der Medizinstudienplätze erhöht werden müsse. Es bestehe mehr Bedarf. Dies resultiere schon daraus, dass ein hoher Frauenanteil Medizin studiere, der später für eine bestimmte Zeit wegen Kindererziehung wegfalle oder nur in Teilzeit zur Verfügung steht.

Sowohl von Seiten der Parlamentarier als auch von Seiten des VFB-Präsidiums wurde der Gedankenaustausch als sehr informativ und bereichernd empfunden.

Weitere Treffen mit Vertretern der anderen Fraktionen sind angedacht.