Was sind die Freien Berufe?

Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

Diese Definition des „Freien Berufs“ hat die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) 1995 verabschiedet. Sie hat in ihren wesentlichen Punkten Eingang in die Legaldefinition des § 1 Abs. 2 S. 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sowie in die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefunden.

Ziemlich abstrakt – was verbirgt sich dahinter?

Verantwortung

Freie Berufe sind immer für uns da. Wer einen Freien Beruf ergreift, fühlt sich dazu auch berufen. Schließlich verrichten sie keinen „Dienst nach Vorschrift“. Apothekennotdienste, Rettungsdienste, ärztliche Notdienste übernehmen rund um die Uhr Verantwortung für die gesamte Gesellschaft.

Mit Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Projektwochen in Schulen etc. folgen sie ihren ethischen Verpflichtungen.

Nahe am Menschen

Erbringung von Dienstleistungen höherer Art heißt vereinfacht: Freiberufler sind in besonders sensiblen und für die Menschen besonders wichtigen Lebensbereichen tätig. Gesundheit und Pflege, Recht und Steuern, Bauen und Wohnen, aber auch die Kultur sind eben für uns alle von höchster Bedeutung und bedürfen qualifizierter Unterstützung. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen ganzheitlichen Bedürfnissen, die der Freiberufler aufgrund seiner breiten Grundausbildung im Stande ist zu berücksichtigen. Der Patient, Mandant, Kunde kann auf eine umfassende Betreuung vertrauen.

Persönlich

Freiberufliche Leistungen werden in eigener Person und Haftung erbracht.

Die freiberuflichen Apotheken, Büros, Kanzleien und Praxen sind fest an die Person des Freiberuflers gebunden. Der Freiberufler erbringt seine Leistung höchstpersönlich, denn nur ein geringer Teil seiner Leistung lässt sich an geringer Qualifizierte delegieren. Die freiberufliche Leistung ist aufs Engste mit der Person des Freiberuflers, seinem Wissen, seiner Kompetenz und seiner Kreativität verbunden. Er fungiert somit als fester Ansprechpartner für den Klienten, Mandanten und Patienten.

Unabhängig

Freiberufliche Leistungen werden in Unabhängigkeit von Weisungen erbracht.

Freiberufler sind allein an Gesetze und ihr Gewissen gebunden und müssen im Rahmen dessen eigenverantwortlich handeln und entscheiden.
Veranschaulicht heißt das:
Ein Krankenhausarzt kann nicht angewiesen werden aus fiskalen Gründen einen Eingriff beim Patienten vorzunehmen, obwohl dies nach seiner Beurteilung medizinisch nicht veranlasst ist.

Vertrauen

Werte statt Waren: Freie Berufe liefern keine Handelsware sondern Vertrauen. In einer Welt, die sich immer schneller ändert, wird Vertrauen besonders wertvoll. Der Arzt / Psychotherapeut / Rechtsanwalt / Architekt des Vertrauens ist eben durch nichts zu ersetzen!

Freie Berufe stehen also in einem engen Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten, Mandanten, Klienten.

Für Freie Berufe hat der Schutz des Vertrauensverhältnisses zu ihren Klienten oberste Priorität. Dazu gehört die absolute Verschwiegenheit im Sinne der Wahrung des Berufsgeheimnisses, das Eintreten für das wohlverstandene Interesse des Klienten und das Vermeiden jeglicher Interessenskonflikte.

Dieses Vertrauensverhältnis gründet sich auf eine freie Wahlentscheidung des Bürgers. Da der Bürger häufig in seinen existentiellen Kerninteressen betroffen ist, wählt er seinen „Lotsen“ selbst.

Unikat

Jeder Einzelne bekommt nach Analyse / Diagnose die auf ihn allein zugeschnittene unvergleichliche Lösung / Therapie.

Selbstkontrolle

Die Freien Berufe legen die Messlatte hoch und kontrollieren ständig die Qualität ihrer Arbeit. Ihr hoher ethischer Anspruch und ihre strenge Selbstkontrolle garantieren gesicherte Qualität.

Freiberufliche Dienstleistungen sind rechtlich geregelt und werden getragen von anspruchsvollen „Spielregeln“ für die Berufsträger. Honorar- und Gebührenordnungen bringen Kostentransparenz und Kalkulationssicherheit. Das schafft Vertrauen bei den Verbrauchern, Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden.

Dass das so bleibt, dafür sorgen die Selbstverwaltung und ein stringentes Berufsrecht – von der Zulassung zum Beruf über die Ausübung des Berufs bis hin zu strengen Sanktionen für „schwarze Schafe“.

Kompetenz & Professionalität

Bei den Freien Berufen kommt es auf Expertenwissen an: Eintrittskarte in die Freiberuflichkeit ist eine außerordentliche berufliche Qualifikation. In unserer immer komplexeren Gesellschaft benötigen die Menschen zunehmend kompetente Unterstützung. Freiberufliche Dienstleistungen sind hochkomplex.

Die Freiberuflichkeit setzt deshalb regelmäßig entweder eine akademische (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt, Steuerberater) oder eine fachbezogen umfassende Ausbildung (Physiotherapeut) voraus.

Freiberufliche Dienstleistungen sind rechtlich geregelt und werden getragen von anspruchsvollen „Spielregeln“ für die Berufsträger. Das schafft Vertrauen bei den Verbrauchern, Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden. Denn diese suchen freiberuflichen Rat immer dann, wenn sie sich selbst nicht helfen können. Die hochqualifizierten Freiberufler helfen, beraten und vertreten neutral und fachlich unabhängig. Dieses Know-how halten die Freiberufler durch Fortbildungen immer auf aktuellem Stand.

Gemeinwohl

Gemeinwohl ist zeitlos aktuell – gestern wie heute und morgen.

Der Mensch als Einzelner und die Gesellschaft als Ganzes stehen bei den Freiberuflern im Mittelpunkt: Freiberufler erbringen Dienstleistungen, die im Regelfall neben ihrer überragenden Bedeutung für das Individuum auch von hohem Gemeininteresse sind. Diese Dienstleistungen haben existenzielle Bedeutung für unser Gesellschafts-, Rechts-, Gesundheits- und Wertesystem. Freie Berufe schaffen so Werte für alle.

Veranschaulicht heißt das:
Auch in der Nacht und an Feiertagen werden Patienten nicht im Stich gelassen. Rettungs- und Notdienste nehmen ihren Sicherstellungsauftrag rund um die Uhr ernst.

Die Impfberatung durch den Arzt dient dem Patienten, gleichzeitig aber auch dem Schutz der Allgemeinheit. Die Beratung durch den Steuerberater dient den monetären Interessen seines Mandanten, gleichzeitig aber auch dem Grundsatz der Waffengleichheit im Verhältnis Staat-Bürger und den Grundsätzen von Gleich- und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung. Die Verteidigung des Mörders durch den Strafverteidiger dient seinem Freiheitsbedürfnis, gleichzeitig aber auch der Durchsetzung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit. Der Bauherr möchte ein gutes Haus, gleichzeitig stehen die Interessen Städtebau, Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung im Raum.