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Antrittsbesuch des VFB im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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VFB im Gespräch mit Staatsministerin Dr. Beate Merk
Am 23. Juni 2009 war der Verband Freier Berufe in Bayern zu Gast im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. An dem Gespräch mit Staatsministerin Dr. Beate Merk nahmen neben VFB-Präsident
In dem Gespräch wurden die Themen "Novelle des § 160 a StPO“, „Justizbauten“, „Verbraucherschutz – Vergütungsgesetze“, „Gesetzlicher Nichtraucherschutz – Lockerung in Bayern ?“, sowie das Thema „Bachelor-/Masterstudiengänge“ angesprochen.
Herr Dittrich bedankte sich vorab bei Staatsministerin Dr. Merk für die Unterstützung bei § 36 a GewO (Sachverständigenwesen).
1. Novelle des § 160 a StPO
Herr Dr. Kempter machte deutlich, dass die derzeitige gesetzliche Regelung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Berufsgeheimnisträger in der Strafprozessordnung, welche eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Berufsgeheimnisträgern vornimmt, die Freien Berufe belastet. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Strafverteidigern einerseits und "normalen" Rechtsanwälten andererseits sei kontraproduktiv. Folge sei nämlich ein Ende der vertraulichen Gespräche zwischen Rechtsanwalt und Mandant, so dass dem Rechtsanwalt die Möglichkeit genommen werde, zum Beispiel in steuerrechtlichen Fragen einen Weg in die Legalität zu weisen. Herr Dr. Ottman fügte hinzu, dass auch bei den Ärzten dies als großes Problem wahrgenommen werde. Das unabdingbare Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient werde völlig unterminiert. Im Übrigen gehe es hierbei auch um die grundsätzliche Tatsache, dass eine derartige Abstufung der Gruppe der Ärzte nicht hingenommen werden könne.
Staatsministerin Dr. Merk erwiderte, das Gesetz sei ein mühsamer Kompromiss auf Bundesebene gewesen. Würde man die Rechtsanwälte und Ärzte in den absoluten Schutzbereich aufnehmen, so würden die Journalisten dies auch fordern. Es sei schwierig, sämtliche Berufsgeheimnisträger von allen Eingriffen auszunehmen, da es Fälle gebe, in denen die Eingriffe zur effektiven Strafverfolgung notwendig seien. Im Übrigen erlaube § 160 a Abs. 2 StPO gerade nicht die völlig Abhörfreiheit. Vielmehr müsse eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen. Staatsministerin Dr. Merk wies darauf hin, dass derzeit in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig seien. Auch ein neuer Bundestag würde auf jeden Fall diese Entscheidungen abwarten.
2. Justizbauten
Herr Dr. Kempter sprach sich dafür aus, für den Bau eines Ziviljustizzentrums einzutreten. Staatsministerin Dr. Merk stellte klar, dass dies vom Bayerischen Justizministerium verfolgt würde. Das Bayerische Finanzministerium habe diese Idee jedoch bisher immer vehement abgelehnt. Demnächst sei allerdings ein erneutes Gespräch mit dem Bayerischen Finanzministerium geplant.
3. Verbraucherschutz – Vergütungsgesetze
Herr Dr. Kempter erläuterte zunächst die grundsätzliche Bedeutung der Gebühren- und Honorarordnungen der Freien Berufe für den Verbraucherschutz. Ohne Gebührenordnungen sei der Mandant oder Patient bei der dann nötigen Vereinbarung der Vergütung vollkommen ausgeliefert, da er die zu erbringende Leistung kaum beurteilen könne. Herr Dr. Ottmann sprach die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an. Eine Novellierung der GOÄ sei dringend erforderlich. Die
4. Gesetzlicher Nichtraucherschutz – Lockerung in Bayern ?
Herr Dr. Ottmann stellte die Position der Bayerischen
5. Bachelor-/Masterstudiengänge
Herr Dr. Kempter erläuterte den Standpunkt der Freien Berufe zum Thema. Nach wie vor werden die Studienabschlüsse "Bachelor/Master" von Rechtsanwälten, Ärzten sowie Architekten und Ingenieuren abgelehnt. Bedauerlicherweise würde auch der Bayerische Wissenschaftsminister Dr.



