Newsletter lesen

Vergütung für junge Rechtsanwälte

BGH zieht untere Grenze

Der Beschäftigung von Berufseinsteigern in den Rechtsanwaltsberuf zu Dumpinglöhnen hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 30.11.2009 einen Riegel vorgeschoben. Der BGH bekräftigte, dass Rechtsanwälte nur zu "angemessenen Bedingungen" beschäftigt werden dürfen (§ 26 BORA). Gleichzeitig hat der BGH in seinem Beschluss für den Verdienst von jungen Rechtsanwälten eine untere Grenze gezogen, an der man sich in Zukunft orientieren kann:

Der BGH stellte klar, dass die Vergütung eines angestellten Anwalts, die sogar das durchschnittliche Anfangsgehalt eines/r Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten unterschreitet, berufsrechtlich unzulässig ist. Die Gehälter der ReNos liegen zurzeit zwischen 1.200 € und 1.500 € im ersten und zwischen 1.300 € und 1.700 € im zweiten bis vierten Berufsjahr.

Sämtliche Argumente für eine niedrigere Bewertung der Anfängertätigkeit - die jungen Juristen hätten noch keine Erfahrung, sie würden zunächst nur Assistententätigkeiten übernehmen und seien praktisch in einem Ausbildungsverhältnis - ließ der Senat nicht gelten; schließlich gelte dies auch für die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Auch die im konkreten Fall angebotene Übernahme anwaltstypischer Kosten, wie die Kammerbeiträge und die Haftpflichtversicherung, ändere nach Ansicht des Senats an diesem grundsätzlichen Befund nichts, ebenso wenig wie eine in Aussicht gestellte geringe Umsatzbeteiligung (bei selbst akquirierten Mandaten).

Mit dieser Orientierung an den ReNo-Gehältern als jedenfalls nicht zu unterschreitender Untergrenze liegt nunmehr eine Bezugsgröße vor, die allen Beteiligten einen brauchbaren Anhaltspunkt bietet.

back