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Bundeswirtschaftsminister Brüderle will ELENA-Verfahren aussetzen
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Forderung der Freien Berufe aufgegriffen
Bundeswirtschaftsminister Brüderle will das ELENA-Verfahren auf unbestimmte Zeit aussetzen. Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßig Daten aus den monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übersenden. Ziel von ELENA war es ursprünglich, den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten für Einkommensbescheinigungen zu verringern. Als Grund für die Aussetzung wird nun ausgerechnet insbesondere die finanzielle Belastung der öffentlichen Haushalte im Zusammenhang mit dem Abruf der Entgeltdaten im Rahmen der elektronischen Beantragung von Sozialleistungen ab 2012 genannt. Die Bundesregierung will nunmehr prüfen, ob der Nutzen von ELENA die Kosten bei den abrufenden Stellen rechtfertigt.
Die Freien Berufe lehnen ELENA in der praktizierten Form ab. Einerseits, weil es datenschutzrechtlich bedenklich ist und andererseits, weil die Erfassung der abgeforderten Datenmengen die Selbstständigen in den Freien Berufen zeitlich zusätzlich belastet.
Für die Freien Berufe als Arbeitgeber bedeutet ELENA, dass sie seit Januar deutlich mehr belastet werden als durch das bis dahin greifende Verfahren. Denn der administrative Aufwand wird weg von der Verwaltung auf die Unternehmer und Freiberufler verlagert. Hiervon sind insbesondere Kleinstbetriebe betroffen, wie sie in den Freien Berufen üblich sind. Großbetriebe und Konzerne haben eigene Abrechnungsabteilungen. Der Freiberufler aber muss als Arbeitgeber die Meldung selbst vornehmen oder externe und damit kostenpflichtige Dienstleister beauftragen.![]()



