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Neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geplant

Zusätzliche Belastung für Freiberufler

Die Rundfunkgebühr in Deutschland soll auf eine neue Basis gestellt werden. Nach dem von der Ministerpräsidentenkonferenz geplanten neuen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll es ab Januar 2013 statt einer Gerätegebühr eine Haushaltsabgabe geben. Künftig soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag, der nicht über der bisherigen Gebühr von 17,98 Euro liegen soll, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen - egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind.

Das neue Rundfunkfinanzierungsmodell basiert auf einem Gutachten von Prof. Dr. Paul Kirchhof, der die grundgesetzlich verankerte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks künftig an Nutzergruppen und nicht mehr am Empfangsgerät festmachen möchte. Daraus folgt, dass der kommende Rundfunkbeitrag nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für Betriebsstätten anfallen soll - und dort gestaffelt nach der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter. 

Das Modell sei einfacher und gerechter als das bisherige, erklärten die Ministerpräsidenten. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) müsse nicht mehr so viel kontrollieren, zudem werde die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer geschont. Das Betreten von Wohnungen sei nicht mehr erforderlich, weil nicht mehr überprüft werden müsse, ob und wo ein Gerät bereitgehalten wird.

Tatsächlich schafft das neue Rundfunkfinanzierungsmodell mehr Rechtssicherheit, reduziert die Komplexität des bisherigen Systems und baut Bürokratie ab, was der Verband Freier Berufe in Bayern stets begrüßt.

Im Hinblick auf eine gerechte Beitragspflicht für kleine und mittlere Betriebe kann die Neuregelung allerdings nicht überzeugen.

 

Nach den vorliegenden Plänen werden Selbständige in den Freien Berufen - wie auch alle anderen Unternehmer - künftig mehr bezahlen als jetzt.

Denn künftig soll pro Haushalt und in Unternehmen pro Betriebsstätte gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter gezahlt werden. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern soll ein ermäßigter Satz von einem Drittel des regulären Beitragssatzes gelten.

Grundsätzlich falsch ist es aber, neben den Nutzern, die den Haushaltsbeitrag leisten sollen, auch noch die Betriebe in die Beitragspflicht einzubeziehen. Mit dem Haushaltsbeitrag werden bereits alle Bürger erreicht. Und letztlich kann Rundfunknutzer nur der einzelne Bürger sein. Konsequent wäre gewesen, die selbstständigen Existenzen und deren Praxen, Kanzleien und Büros ebenso wie die Unternehmen bzw. Betriebsstätten komplett von der Zahlungspflicht auszunehmen. Ebenso wie auch ihre Mitarbeiter entrichten Unternehmer und Selbstständige bereits als Bürger einen Rundfunkbeitrag. Sie leben ja schließlich nicht auf der Straße oder sind ohne festen Wohnort.

Außerdem sieht das neue Finanzierungsmodell ergänzende Details vor mit welchem die Logik eines geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags wieder verlassen wird.
So zahlt heute beispielsweise ein Freiberufler für den Rundfunkempfang im dienstlich genutzten PKW, entrichtet im Gegenzug dafür aber keine weitere Gebühr für Arbeitsgeräte in seinem Büro, seiner Praxis oder Kanzlei. Künftig aber soll er mindestens zwei Mal bezahlen. Denn nach dem vorliegenden Modell wird pro betrieblich genutztem PKW gezahlt und zusätzlich nach der Mitarbeiterstaffel für Betriebe, bei der allein es schon für Einheiten ab fünf Beschäftigten teurer wird.

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