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Pick-up-Verbot kommt nicht
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Apotheker fühlen sich von der Regierungskoalition betrogen
Der Koalitionsvertrag, in dem es zum Thema "Pick-up-Verbot" noch hieß: „Die freiberuflichen Apothekerinnen und Apotheker spielen für eine gute Arzneimittelversorgung eine zentrale und wichtige Rolle. Eine Änderung des bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbotes lehnen wir deshalb ab. Wir werden die Auswüchse beim Versandhandel bekämpfen, indem wir die Abgabe von Arzneimitteln in den sogenannten Pick-up-Stellen verbieten“, ist nur noch Schall und Rauch.
Die von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) erst Ende März erneut in Aussicht gestellten Einschränkungen des Versandhandels von Arzneimitteln wird es vorerst nicht geben. Das geplante Verbot sogenannter „Pick-up-Stellen“ sei verfassungswidrig, heißt es in Stellungnahmen des Innen- (CDU) und Justizministeriums (FDP) zu einem Referentenentwurf Röslers.
Patienten können also weiter Rezepte bei Drogeriemärkten abgeben und die von einer Versandapotheke zugestellten Arzneimittel dort abholen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte das geplante Verbot mit der Patientensicherheit begründet. Doch weder das Innen- noch das Justizministerium konnten laut BMG in der Abholung von Arzneimitteln in Drogeriemärkten eine Gefahr für die sichere Arzneimittelversorgung erkennen. Die Ressorts berufen sich stattdessen auf die verfassungsmäßig garantierte Berufsfreiheit der Versandapotheker.
Gegen die Auswüchse beim Versandhandel kämpft Josef Kammermeier, stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes und Vizepräsident beim ![]()



