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16. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

Einigung in der Ausbildungsreform

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung war das Schwerpunktthema des am 8. Mai 2010 veranstalteten 16. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT). Nach zweijähriger intensiver Diskussion sprachen sich die Delegierten mit großer Mehrheit für eine grundlegende Reform aus und beauftragten den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer sich auf Bundesebene für eine umfassende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Psychologische Psychotherapeuten (PP) für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) einzusetzen.

Die Delegierten einigten sich dabei mit großer Mehrheit auf folgende zentrale Reformeckpunkte:

1. Eingangsqualifikation auf Masterniveau
So plädierte der 16. DPT dafür, dass eine postgraduale Ausbildung zum Psychotherapeuten einen Hochschulabschluss auf Masterniveau voraussetzt.

2. Einheitliche Approbation mit Befugnis zur Behandlung Patienten aller Altersgruppen
Die postgraduale Ausbildung solle außerdem zu einer einheitlichen Approbation führen, sodass alle Psychotherapeuten über eine hohe akademische Grundqualifikation verfügen, unabhängig davon, ob sie Kinder, Jugendliche oder Erwachsene behandeln. So soll die Ausbildung nach den beschlossenen Eckpunkten einen so genannten Common Trunk beinhalten, der künftige Psychotherapeuten für die Behandlung aller Altersgruppen qualifiziert, und eine spezifische Qualifikation jeweils für die Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen. Im sozialrechtlichen Bereich entsprechen diese spezifischen Qualifikationen der Fachkunde. Neu ist, dass die Ausweitung dieser Qualifikationen auf den jeweils anderen Altersbereich künftig allen Psychotherapeuten möglich ist. KJP haben diese Option heute nicht.

3. Vergütete praktische Ausbildung in verschiedenen Versorgungsbereichen
Die Reformeckpunkte des 16. DPT sehen außerdem vor, Ausbildungsteilnehmer künftig für die psychotherapeutische Versorgung in ambulanten und (teil-)stationären Versorgungsbereichen gleichermaßen zu qualifizieren. Damit könnten sie in allen Phasen der Ausbildung aktiv an der Versorgung psychisch kranker Menschen beteiligt werden, sodass auch eine Vergütung dieser Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben werden könnte. Dazu brauchen Ausbildungsteilnehmer jedoch einen formalen Status, der sie ausdrücklich zur psychotherapeutischen Behandlung unter Supervision befugt.

Der 16. Deutsche Psychotherapeutentag verabschiedete die Eckpunkte einer zukünftigen Psychotherapeutenausbildung letztlich mit großer Mehrheit. Zuvor hatten sich mehr als zwei Drittel der Delegierten in einer geheimen Abstimmung für die Weiterentwicklung von PP und KJP zu einem gemeinsamen Beruf ausgesprochen. Der Vorstand dankte den Delegierten für die breite Zustimmung und Unterstützung. Das verabschiedete Reformkonzept sichere dem Beruf eine einheitlich hohe Qualifikation und ermögliche es dem psychotherapeutischen Nachwuchs, sich unter akzeptablen Bedingungen für einen Heilberuf mit Zukunftsperspektive zu qualifizieren.

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