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Verband Freier Berufe in Bayern für starken Nichtraucherschutz
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Volksentscheid zum Nichtraucherschutzgesetz am 4. Juli 2010
Der
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens sieht vor, dass die im Juli 2009 eingeführte Lockerung des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) wieder rückgängig gemacht werden soll. Das GSG sollte in der ursprünglichen Fassung vom 20. Dezember 2007 in Kraft bleiben und die darin enthaltene Ausnahmeregelung für Gaststätten (Artikel 2, Ziffer 8: "soweit sie öffentlich zugänglich sind") gestrichen werden. Dadurch soll ein umfassender Nichtraucherschutz in Bayern erreicht werden.
Einen entsprechenden Beschluss, das Bündnis "Volksbegehren Nichtraucherschutz" zu unterstützen und alle bayerischen Ärzte aufzufordern, sich aktiv für den Volksentscheid zu engagieren, fassten auch die Delegierten der Bayerischen Landesärztekammer auf dem am 24. April 2010 in Regensburg veranstalteten 68. Bayerischen Ärztetag.![]()



