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Sechs Jahre Praxisgebühr
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Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zieht Bilanz
Am 1. Januar 2004 trat mit dem „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ auch die Praxisgebühr in Kraft. Sie sollte überflüssige Arztbesuche verhindern und Kosten dämpfen, bei Patienten und Ärzten ist sie jedoch gleichermaßen unbeliebt. Auch sechs Jahre nach ihrer Einführung sind die Diskussionen über die Steuerungswirkung der Praxisgebühr nicht abgeflacht. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat nun analysiert, welche Ziele mit der Praxisgebühr erreicht wurden und welche negativen Folgen die rasante Zunahme von Befreiungen hat.
Reduzierung der Arztbesuche
So hat die Untersuchung der KVB ergeben, dass das Ziel, Arztbesuche zu reduzieren, weitgehend erreicht wurde. Betrachtet man die Entwicklung der ambulanten Behandlungsfallzahlen, so reduzierte sich die Anzahl der Fälle mit Einführung der Praxisgebühr zunächst deutlich. Wurden von den bayerischen GKV-Versicherten im Jahr 2003 noch insgesamt etwa 68 Millionen Behandlungsfälle ausgelöst, erfolgte durch die Einführung der Praxisgebühr ein deutlicher Rückgang um knapp zehn Prozent auf 62 Millionen Fälle. Seitdem ist zwar ein Anstieg zu verzeichnen, jedoch ist bis heute das Niveau von 2003 bei Weitem nicht erreicht. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass zwischen 1998 und 2003 in Bayern eine konstante Zunahme der Behandlungsfälle von durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr stattfand. Dieser Anstieg steht vor allem mit der Alterung der Bevölkerung sowie mit der in Bayern noch immer stattfindenden Zunahme von GKV-Versicherten in Zusammenhang. Schriebe man diese demographie- und wachstumsbedingte Entwicklung bis 2008 fort, so wäre in einem Szenario ohne Praxisgebühr im Jahr 2008 von einer Fallzahl von knapp 75 Millionen auszugehen. Tatsächlich wurden zuletzt aber lediglich 67 Millionen Fälle gezählt.
Vermeidung unnötiger Facharztkontakte
Weiteres Ziel der Praxisgebühr war die Vermeidung unnötiger Facharztkontakte durch das vorherige Aufsuchen eines Hausarztes. Auch hier ergab die Untersuchung der KVB, dass die Praxisgebühr hier ihren Zweck erfüllt hat. So stieg die Anzahl der Überweisungsfälle innerhalb eines Jahres von sechs Millionen (2003) auf knapp 20 Millionen (2004). Gleichzeitig nahmen die Originalfälle, also Fälle, bei denen der Patient einen Arzt aus eigenem Ermessen aufsucht, in einem noch größeren Umfang ab.
Befreiungen sorgen für Zunahme der Behandlungsfälle
Obwohl die Praxisgebühr also ihre Steuerungswirkung entfaltete, so nehmen die Behandlungsfälle seit 2004 erneut zu. Die KVB hat die Gründe dieses erneuten Anstiegs untersucht und festgestellt, dass die Zunahme von „Befreiungstatbeständen“ die Ursache ist. Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche von der Praxisgebühr befreit. Weiterhin kann eine Befreiung von der Gebühr erfolgen, wenn auf Grund von Zuzahlungen die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens erreicht ist. Schließlich greift ein zusätzlicher Befreiungstatbestand, nämlich die Teilnahme der Versicherten an bestimmten Versorgungsverträgen. Ein Jahr nach Einführung der Praxisgebühr (2005) haben Analysen der KVB zufolge etwa zwei Drittel aller Patienten die Praxisgebühr bezahlt. Etwa ein Drittel war von der Gebühr befreit. Im Jahr 2008 zahlten nur noch etwa die Hälfte der Patienten die Praxisgebühr. Mittlerweile sind die befreiten Patienten bereits in der Mehrheit. Damit liegt nach Ansicht der KVB die Vermutung nahe, dass die rasante Zunahme der Befreiungstatbestände die anfängliche Steuerungswirkung der Praxisgebühr mehr und mehr aushebelt.![]()



