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Neutrales Gutachten in Planung
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau kämpft weiter für eine gerechte HOAI noch in dieser Legislaturperiode.
Oberste Priorität dabei ist für die Bayerische Ingenieurekammer-Bau die schnellstmögliche Rückführung der Teile VI und X-XIII HOAI 1996, also der Planungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau und Vermessungstechnische Leistungen wieder in den verbindlichen Teil der HOAI.
Um ihren Bestrebungen auch wissenschaftlich fundiert Nachdruck zu verleihen, plant die Bayerische Ingenieurekammer-Bau nun ein Gutachten zur Prüfung der Teile XI, X-XII HOAI 1996 in Auftrag zu geben. Im Mittelpunkt der Untersuchung sollen dabei die Aspekte Planungs- und Beratungsleistungen, Verbraucherschutz und Qualitätssicherung stehen. Das geplante Gutachten soll als weitere Argumentationshilfe dienen und die bestehende Argumentation gegenüber Politik und Ministerien nach den positiven Erfahrungen des Freshfields-Gutachtens fachlich neutral und unwiderlegbar untermauern.
Im Vergleich zur vergangenen Novellierung sind Architekten und Ingenieure als Auftragnehmer nun besser eingebunden, freut sich Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. So wird es Arbeitsgruppen geben, die sich mit den einzelnen Aspekten intensiv beschäftigen werden.
Wie Dr.-Ing. Schroeter berichtet, wurde in der konstituierenden Sitzung der gemeinsamen Koordinierungsgruppe zur HOAI 2009 von AHO, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer, die im Januar stattgefunden hat, vereinbart, dass die Bundesingenieurkammer ihre jeweiligen Länderkammern anspricht, um auf die Bauministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer mit dem Ziel der schnellstmöglichen Rückführung der Teile VI und X-XIII HOAI 1996 einzuwirken.
