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Private Steuerberatungskosten
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Bundesministerium der Finanzen kündigt Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit an
Nachdem die schwarz-gelbe Regierung die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, kündigte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun die Umsetzung dieser Zusage an.
"Im Jahressteuergesetz 2010 wird das zwar noch nicht klappen, aber wir sind uns dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bewusst und werden ihn erfüllen", sagte ein Sprecher des BMF gegenüber der Süddeutsche Zeitung (15.4.2010).
Seit dem 1.1.2006 sind Steuerberatungskosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. 22.12.2005 ließ nämlich ab dem VZ 2006 § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG entfallen. Steuerberatungskosten, die Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, blieben weiterhin als solche abziehbar.
Steuerberaterkammern und -verbände hatten sich vehement für die Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs eingesetzt, da die seinerzeit vom Gesetzgeber als Begründung der Streichung angeführte Vereinfachung des Steuerrechts ausgeblieben war. Vielmehr war es zu einer erheblichen Verkomplizierung gekommen, da die angefallenen Kosten aufwendig aufgeteilt werden müssen.
Auch die prognostizierten Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe waren ausgeblieben. Steuerberaterkammern und -verbände hatten in diesem Zusammenhang auch immer wieder darauf hingewiesen, dass die Einschaltung von Steuerberatern bei der Erfüllung von Steuererklärungspflichten ein wichtiger Umstand zur reibungslosen Erhebung von Abgaben ist, die auch dem Staat zu Gute kommt.![]()



