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Grenzüberschreitender Verkehr im Dienstleistungsbereich
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Neue Informationsportale
Um den grenzüberschreitenden Verkehr im Dienstleistungsbereich zu erleichtern wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie der Einheitliche Ansprechpartner eingerichtet. Dienstleister aus Mitgliedstaaten der EU sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen, die grenzüberschreitend in Bayern vorübergehend tätig sein oder hier eine Niederlassung gründen wollen, können sich nunmehr bei den erforderlichen Verfahren und Formalitäten an einen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Für die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich, was zu unterschiedlichen Umsetzungen auf Länderebene geführt hat. So haben in Bayern seit 1. Januar 2010 die Kammern der gewerblichen und Freien Berufe die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen. Außerdem steht es in Bayern den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden offen, auf Antrag diese Aufgabe für ihr Gebiet ebenfalls zu übernehmen.
Aufgrund der in allen Bundesländern unterschiedlichen Umsetzung gibt es seit neuestem mehrere Informationsportale, in denen sich Betroffene über alle relevanten Punkte umfänglich informieren können. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unter http://www.dienstleisten-leicht-gemacht.de/ ein Portal ins Leben gerufen, um Bürgern bei der Suche nach dem Einheitlichen Ansprechpartner zu helfen.
Ergänzt wird dieses Angebot durch das Portal 21 (http://www.portal21.de/), das von der German Trade & Invest (GTAI) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufgebaut wurde. Hier können Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten eingeholt werden. So gibt es Auskunft über die Grundstrukturen mitgliedstaatlicher Rechtsordnungen u.a. im Zivilrecht, Insolvenzrecht, gewerblichen Rechtsschutz. Auch finden sich Hinweise auf rechtliche Besonderheiten im angefragten Mitgliedstaat wie bestehende Register und Pflichtversicherungen sowie Informationen zu Kontaktstellen bei der Suche nach Rechtsschutz und bezüglich des Einheitlichen Ansprechpartners in einem anderen Mitgliedsstaat.
Auch vom Bundesverband der Freien Berufe gibt es eine Übersicht über die in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlichen Umsetzungen, die Sie hier abrufen können.![]()



