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Mutterschutzrichtlinie
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Frauenausschuss des Europäischen Parlaments für Verlängerung des Mutterschutzes auf 20 Wochen
Der Frauenausschuss des Europäischen Parlaments hat am 23. Februar 2010 eine Vorentscheidung für einen sehr ambitionierten Mutterschutz getroffen. Die Abgeordneten stimmten für eine Verlängerung des Mutterschutzes auf zwanzig Wochen. Hiervon sollen obligatorisch mindestens sechs Wochen nach der Entbindung in Anspruch genommen werden. Während des gesamten Zeitraumes der zwanzig Wochen soll das letzte Monatsgehalt vollumfänglich weitergezahlt werden. Darüber hinaus ist ein verpflichtender und voll bezahlter Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen vorgesehen. Auch Selbständige sind in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen.
Bei den geplanten EU-Regeln handelt es sich um Mindeststandards. Die Mitgliedstaaten können demnach für die Betroffenen grundsätzlich noch günstigere Vorgaben im nationalen Recht vorsehen.
Die geplanten Änderungen hätten höchst unterschiedliche Auswirkungen, da die bestehenden Mutterschutzregeln innerhalb der EU stark voneinander abweichen. Während Staaten wie etwa Deutschland, Schweden und Malta die Mindestzahl von 14 Wochen gewähren, sind Mütter in allen anderen Staaten länger geschützt. In 13 der 27 Mitgliedstaaten gilt ein Mutterschutz von 18 Wochen oder mehr.
Gerade aus deutscher Sicht ist das Votum des Frauenausschusses nicht ohne Folgen. In Deutschland hat sich nämlich im Anschuss an den vom Arbeitgeber weitgehend finanzierten Mutterschutz eine vom Staat finanzierte 14-monatige Elternzeit etabliert. Kritiker befürchten, dass eine europaweite Ausdehnung des Mutterschutzes die Arbeitsplatzchancen von jungen Frauen mindert, da die Arbeitgeber aus Kostengründen von einer Einstellung zurückschrecken könnten.
Vom Frauenausschuss des Europäischen Parlaments wurde außerdem ein Änderungsantrag zur Erarbeitung von Leitlinien zum Schutz der reproduktiven Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angenommen. Hiermit sollen die Gefahren von reproduktiven Schäden des Embryos abgewehrt werden, die in der Zeit eintreten können, in der die Arbeitnehmerin noch nichts von ihrer Schwangerschaft weiß. Der Antrag spricht sich für einen umfassenden Vorsorgeansatz aus und verlangt eine angemessene Abschätzung der Risiken an jedem Arbeitsplatz. Hierzu sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden mit Unterstützung des Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Leitlinien zur Beurteilung dieser Gefahren zu erlassen. Hieraus könnten sich erhebliche Verpflichtungen im Bereich der medizinischen Arbeitsplätze ergeben in Bezug auf Strahlenbelastungen etc.
Es ist zu erwarten, dass das Plenum des Europäischen Parlaments Ende März inhaltlich dem Vorstoß des Frauenausschusses folgen und die Erste Lesung der Richtlinie abschließen wird. Danach müssen die im Rat versammelten Mitgliedstaaten einen Gemeinsamen Standpunkt verabschieden. Im Rat zeichnet sich jedoch ab, dass die Mitgliedstaaten vor allem aus Kostengründen weniger ambitioniert vorgehen wollen, als das Parlament. Mit einer Verabschiedung der Richtlinie wird daher nicht vor 2011 gerechnet.![]()



