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Verfassungsbeschwerde gegen Elena
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Datenschützer starten Angriff auf die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten
Gegen die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten zeichnet sich eine Massenverfassungsbeschwerde ab. Innerhalb eines Tages haben nach Angaben des Berliner Anwalts Meinhard Starostik etwa 5000 Bürger auf einer eigens geschalteten Internetseite ihren Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Starostik hatte in Karlsruhe bereits etwa 35 000 Kläger gegen die kürzlich beanstandete Vorratsdatenspeicherung vertreten.
Seit Anfang des Jahres müssen Arbeitgeber einmal im Monat die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter einer zentralen Speicherstelle in Würzburg, wo sie fünf Jahre lang gespeichert werden, melden. Krankheitstage, Fehlzeiten, Lohn, Arbeitstage, Kinderfreibeträge, Steuernummer, Wohnort, Geburtsdatum - alles fließt in eine riesige Datei. Nach zwei Jahren soll es den Mitarbeitern möglich sein, auf die Daten zuzugreifen, wenn sie einen Antrag auf Eltern-, Arbeitslosen- oder Wohngeld stellen. Ziel ist der Abbau von Bürokratie.
Nach massiver Kritik von Gewerkschaften und Datenschützern überprüft das Bundesarbeitsministerium derzeit, ob tatsächlich alle geplanten Informationen erhoben werden müssen. Gestrichen wurde bisher nur die Rubrik "Streiktage". Konsequenzen aus dem Karlsruher Urteil vom 2. März 2010, wonach eine anlasslose Speicherung sensibler Vorratsdaten allenfalls in engen Grenzen erlaubt ist, sind aus Sicht des Ministeriums nach einer ersten Prüfung nicht zu ziehen.
Auf dieses Urteil zur Vorratsdatenspeicherung stützen sich Bürgerrechts- und Datenschutzaktivisten vom FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) und vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, welche beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen wollen. Durch den Umfang abgefragter Daten verstoße Elena gegen einen der Grundsätze des Datenschutzes, nämlich der Datensparsamkeit und -vermeidung. Es werden Daten von allen rund 35 bis 40 Millionen Beschäftigten gesammelt und gespeichert, obwohl lediglich ein Bruchteil diese Bescheinigungen benötigt. Damit wird ein Großteil der Daten überflüssigerweise gesammelt, weil zu keinem Zeitpunkt auf die Notwendigkeit der Erhebung abgestellt wird.
Auch für die Freien Berufe ist ELENA wohl kein Zugewinn. So ist zu befürchten, dass ELENA die Bürokratiekosten der freiberuflichen Arbeitgeber nicht senkt, sondern im Gegenteil den administrativen Aufwand von der Verwaltung auf die Unternehmer und Freiberufler verlagert.
Durch die Arbeitsbelastung, den die monatliche Meldepflicht der einkommensrelevanten Informationen mit sich bringt, wird die Entlastung durch den Wegfall der Papierbescheinigungspflichten überkompensiert. So fällt die Nutzen-Kosten-Relation für das ELENA-Verfahren und die mit dem Gesetz versprochenen Einspareffekte insbesondere für Kleinstbetriebe, wie sie in den Freien Berufen üblich sind, ausgesprochen ungünstig aus. Denn anders als Großbetriebe verfügen diese nicht über eigene Abrechnungsabteilungen. Vielmehr muss der Freiberufler in seiner Funktion als Arbeitgeber die Meldung selbst vornehmen oder externe und damit kostenpflichtige Dienstleister beauftragen.![]()



