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Verband Freier Berufe in Bayern e.V.

Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister Drucken E-Mail

Seit Jahresbeginn übernehmen die Kammern diese Aufgabe

In Bayern haben seit 1. Januar 2010 die Kammern der gewerblichen und Freien Berufe die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen. Außerdem steht es den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden offen, auf Antrag diese Aufgabe für ihr Gebiet ebenfalls zu übernehmen.

Die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners geht auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie zurück. Dienstleister aus Mitgliedstaaten der EU sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen, die grenzüberschreitend in Bayern vorübergehend tätig sein oder hier eine Niederlassung gründen wollen, können sich nunmehr bei den erforderlichen Verfahren und Formalitäten an einen Einheitlichen Ansprechpartner wenden. Dieser stellt Grundinformationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung, z.B. zu:

  • Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten
  • Kontaktdaten der zuständigen Behörden
  • im Streitfall allgemein verfügbaren Rechtsbehelfen
  • unterstützenden Verbänden und Organisationen.


Insbesondere kann der Dienstleister über den Einheitlichen Ansprechpartner Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie abwickeln. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.

Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Dienstleister über die Gründungsphase hinaus bei dienstleistungsbezogenen Genehmigungsverfahren. Er nimmt die gesamte Verfahrenskorrespondenz entgegen und leitet sie sowohl in Richtung der zuständigen Behörde als auch in Richtung des Antragstellers weiter.

Der vom bayerischen Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass in Bayern die für die jeweilige Dienstleistung zuständigen Kammern die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners übernehmen. Auf Antrag hin, den sie bis zum 30.6.2010 stellen müssten, können auch Landkreise und kreisfreie Gemeinden diese Aufgaben für Ihr Gebiet übernehmen. Staatskanzleichef Siegfried Schneider begründet diese Zuständigkeitsaufteilung damit, dass Bayern ortsnahe und kompetente Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung stellen will. „ Wir wollen die Sachkunde und die Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen und Existenzgründern, über die sowohl die Kammern als auch viele Kommunen verfügen, für diese neue Aufgabe nutzen“, so Schneider.

Um die Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen, hat die Bayerische Staatsregierung im Dienstleistungsportal Bayern eine hilfreiche Übersicht  geschaffen, mit der sich interessierte Dienstleister umfänglich über alle Aspekte ihrer Tätigkeit informieren können. Sie finden dieses Angebot unter www.eap.bayern.de. Auf Bundesebene wird dieses Angebot ergänzt durch die Seite http://www.dienstleisten-leicht-gemacht.de.

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Kontakt

Verband Freier Berufe
in Bayern e.V. (VFB)

Türkenstr. 55
80799 München

Tel.: (089) 272 34 24
Fax: (089) 272 34 13

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