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Verlagerung von Bürokratie auf Unternehmer und Freiberufler
Am 1. Januar 2010 startete das ELENA-Verfahren. "Elena" ist die Abkürzung von "Elektronischer Entgeltnachweis" und steht für ein groß angelegtes Datenerfassungsprojekt. Ab dem 1. Januar 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter einer zentralen Speicherstelle zu melden. Basis des neuen Projektes ist das Elena-Verfahrensgesetz, das im März 2009 in Kraft trat. Rund drei Millionen Arbeitgeber stellen in Deutschland jährlich etwa 60 Millionen Einkommensbescheinigungen auf Papier aus. Ihre Mitarbeiter können diese Nachweise vor Gericht oder bei einer Behörde vorlegen, um die Voraussetzungen für bestimmte Leistungen wie Eltern-, Arbeitslosen- oder Wohngeld nachzuweisen. Stattdessen sollen die Arbeitgeber jetzt ihre Daten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln. Der Bürger bekommt eine Signaturkarte, die seine Daten enthält, und kann diese dann bei Behördengängen vorlegen.
Neben den Angaben über das monatliche Einkommen der Arbeitnehmer sollen weitere Informationen an die Speicherstelle geliefert werden. Dabei handelt es sich etwa um Fehlzeiten, Abmahnungen des Arbeitgebers, Beschäftigungszeiten und Gründe, die zu einer Kündigung geführt haben. Auch eine Auflistung von Streiktagen ist vorgesehen. Alle diese Angaben werden auch schon jetzt von den Unternehmen auf Verlangen der Mitarbeiter ausgewiesen, allerdings schriftlich.
Das Vorhaben soll den bürokratischen Aufwand der Unternehmen mindern. Bei Gewerkschaften, Politikern und Datenschützern ist die neue Datenerfassung allerdings auf massive Kritik gestoßen. Auch für die Freien Berufe ist ELENA wohl kein Zugewinn. So ist zu befürchten, dass ELENA die Bürokratiekosten der freiberuflichen Arbeitgeber nicht senkt, sondern im Gegenteil den administrativen Aufwand von der Verwaltung auf die Unternehmer und Freiberufler verlagert.
Durch die Arbeitsbelastung, den die monatliche Meldepflicht der einkommensrelevanten Informationen mit sich bringt, wird die Entlastung durch den Wegfall der Papierbescheinigungspflichten überkompensiert. So fällt die Nutzen-Kosten-Relation für das ELENA-Verfahren und die mit dem Gesetz versprochenen Einspareffekte insbesondere für Kleinstbetriebe, wie sie in den Freien Berufen üblich sind, ausgesprochen ungünstig aus. Denn anders als Großbetriebe verfügen diese nicht über eigene Abrechnungsabteilungen. Vielmehr muss der Freiberufler in seiner Funktion als Arbeitgeber die Meldung selbst vornehmen oder externe und damit kostenpflichtige Dienstleister beauftragen.
Außerdem verstößt ELENA durch den Umfang abgefragter Daten gegen einen der Grundsätze des Datenschutzes, nämlich der Datensparsamkeit und -vermeidung. Es werden Daten von allen rund 35 bis 40 Millionen Beschäftigten gesammelt und gespeichert, obwohl lediglich ein Bruchteil diese Bescheinigungen benötigt. Damit wird ein Großteil der Daten überflüssigerweise gesammelt, weil zu keinem Zeitpunkt auf die Notwendigkeit der Erhebung abgestellt wird.
Angesichts der Kritik will die Bundesregierung nun nachbessern und prüfen, ob tatsächlich alle bislang geplanten Informationen erhoben werden müssen.

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