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Künstlersozialversicherung

Bundesverband der Freien Berufe (BFB) fordert Reformen

Die Künstlersozialversicherung ist die Grundlage der sozialen Sicherung von Künstlern und Publizisten. Finanziert wird diese zu 50 Prozent von den versicherten Künstlern, zu 30 Prozent von den Verwertern und zu 20 Prozent vom Bund.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1983 ist die Zahl der Versicherten von rund 12.000 auf rund 158.000 bis Ende 2007 gestiegen und steigt ständig weiter an - in den letzten sechs Jahren allein um 41.500 Mitglieder oder fast 40 Prozent.

Im Rahmen des "Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes" (KSVG) im Jahre 2007 wurde die Überwachung der vollständigen und rechtzeitigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe von der Künstlersozialkasse auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übertragen. Da der gut ausgestattete Prüfdienst der DRV zur flächendeckenden Erfassung der Verwerter künstlerischer Leistungen besser geeignet erscheint, erhofft man sich mit der Gesetzesänderung eine gerechtere Lastenverteilung auf alle Abgabenpflichtigen und somit eine Erhöhung der Abgabegerechtigkeit.

Der BFB begrüßte damals diese Änderung, sieht aber nach wie vor Reformbedarf bei der Künstlersozialversicherung.

1. Präzisierung des Künstler- und des Publizistenbegriffs

Der Kreis der berechtigten Künstler ist im KSVG nicht abschließend definiert, was zu Unsicherheiten über die Abgabepflicht führt, die oft von den Sozialgerichten entschieden werden muss, und zudem Missbrauch- und Mitnahmeeffekte fördert.

Der BFB würde deshalb eine gesetzliche Präzisierung des Kreises der angabepflichtigen Tätigkeiten begrüßen. Da sich aber, gerade in Folge der andauernden digitalen Revolution der Medien, das Berufsbild von kreativ Tätigen ständig ändert, wird man auch in Zukunft auf einen offenen Künstlerbegriff nicht verzichten können. Jedoch sieht der BFB auch eine weitergehende exemplarische und nicht abschließende Auflistung bereits als hilfreich an. Außerdem müsse bei den neu entstehenden Berufen strikt darauf geachtet werden, dass nur eine Tätigkeit mit einem Mindestmaß an eigenschöpferischer Leistung überhaupt zu einer Abgabepflicht führt.

2. Einführung einer Bagatellgrenze

Insbesondere für kleine Freiberuflerpraxen und -kanzleien mit kleinem Werbeetat bedeutet die Abgabepflicht eine häufig nicht zumutbare bürokratische Belastung, deren Aufwand in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Einnahmen der Künstlersozialkasse steht. Hinzu kommt, dass viele gar nichts von ihrer Abgabepflicht wissen und durch eine Betriebsprüfung zu häufig hohen Nachforderungen herangezogen werden. Der BFB hält deshalb die Einführung einer Bagatellgrenze für sinnvoll.

3. Senkung des Verwerteranteils, Erhöhung des Anteils des Bundes

Im Jahr 1999 wurde der Finanzierungsanteil der Verwerter zu Gunsten des Anteils des Bundes von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht, während der Anteil des Bundes von 25 Prozent auf 20 Prozent gesenkt wurde. Dies sollte nach Ansicht des BFB korrigiert werden. Dabei darf eine Senkung des Verwerteranteils aber nicht zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags der Künstler führen. Da das Jahresdurchschnittseinkommen von in der Künstlersozialversicherung versicherten Künstlern bei 12.616 Euro p.a. liegt, erscheint eine höhere Belastung dieser Berufsgruppe unangemessen, weshalb die Korrektur zu Lasten des Bundes gehen sollte.     

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