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Bundestag verbessert psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland
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Parlament beschließt 20prozentige Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) verabschiedet. Darin wird unter anderem eine 20prozentige Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beschlossen, die dem Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Wohnbevölkerung entspricht.
Konkret bedeutet dies, dass nun in jedem Planungsgebiet berechnet werden muss, wie hoch der Anteil der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist, die dort ausschließlich Kinder und Jugendlichen behandeln. Daraus ergibt sich dann, wie viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, in der jeweiligen Region neu zuzulassen sind.
Die Einführung der Mindestquote führt dazu, dass die bisherigen langen Wartezeiten abgebaut werden und Kinder und Jugendliche einer adäquaten Behandlung zugeführt werden können.
Mit dem GKV-OrgWG wird außerdem die Altersgrenze für alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten von derzeit 68 Jahren aufgehoben. Dass der Gesetzgeber gleichzeitig klarstellte, dass auch halbe Praxissitze auszuschreiben sind, wenn auf eine halbe Zulassung verzichtet wird, verbessert auch für den psychotherapeutischen Nachwuchs die Möglichkeit der Zulassung in eigener Praxis.
Peter Lehndorfer, Vizepräsident der Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PTK) freut sich über den Erfolg der Aktivitäten seines Berufsverbandes: „Die PTK Bayern hat durch ihre repräsentative Umfrage zu psychotherapeutischen Versorgungsangeboten für Kinder und Jugendliche, die im Frühjahr 2008 veröffentlicht wurde, erheblich dazu beigetragen, dass aufgrund nun vorliegender objektiver Daten die Bundesregierung davon überzeugt werden konnte, dass die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen auszubauen ist“. Durch Gespräche mit Ministerpräsident Beckstein und Sozialministerin Stewens konnte erreicht werden, dass sich Bayern im Bundesrat für eine Mindestquote von 20% ausgesprochen hat, so Lehndorfer weiter.![]()



