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Gemeinsames Grundsatzpapier der Steuerberaterkammern München und Nürnberg und der Bayerische Steuerverwaltung

Gleichmäßigere Arbeitsauslastung bei Steuerverwaltung und Steuerberatern angestrebt

Im Rahmen des Kammerfachtages der Steuerberaterkammer München am 25. September 2009 wurde ein gemeinsames Grundsatzpapier der Steuerberaterkammern München und Nürnberg und der Bayerischen Steuerverwaltung durch die Präsidenten der Kammern, Herrn Dr. Schwab, der als Vizepräsident auch dem Verband Freier Berufe in Bayern angehört, Herrn Dehler, und dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen, Herrn Georg Fahrenschon unterzeichnet.

Im Mittelpunkt des Papiers steht der besonders zeitkritische Prozess der Abgabe von Steuererklärungen. Da die gemeinsame Aufgabe einer zeitgerechten Festsetzung der Steuern nur mit stetig zunehmender Verspätung verwirklicht werden konnte, bezweckt das Papier, den Abgabe- und Veranlagungsprozess so zu gestalten, dass Steuererklärungen gleichmäßig über einen bestimmten Zeitraum hinweg erstellt und abgegeben werden und so während des gesamten Bearbeitungsjahres sowohl in den Steuerkanzleien als auch in den Finanzämtern eine gleichmäßigere Arbeitsauslastung erreicht werden kann.

Dieses Ziel soll durch die Vereinbarung von Abgabekontigenten erreicht werden. Danach muss ein Steuerberater zu einem konkreten Stichtag einen bestimmten Prozentsatz der von ihm zu erstellenden Erklärungen abgegeben haben (zum 30. September 40 %, zum 31. Dezember 75 % und zum 28. Februar 100 %). Die Einführung obligatorischer Verspätungszuschläge wird dagegen als nicht zielführend betrachtet. Verspätungszuschläge werden nach billigem Ermessen auf Fälle beschränkt, in denen diese Kontingente in vorwerfbarer Weise nicht termingerecht eingehalten werden.

Dieses Fristenkonzept soll im kommenden Jahr in einem gemeinsamen Pilotversuch von einzelnen zur Kontingentierung bereiten Steuerberatern und einigen bayerischen Finanzämtern getestet werden.

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