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Koalition will verstärkten Schutz von Berufsgeheimnisträgern
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Teilerfolg für die Freien Berufe
Was die Regelung zum Schutz der Berufsgeheimnisträger im Koalitionsvertrag angeht, haben die Freien Berufe insoweit einen Teilerfolg errungen, als der Schutz von Berufsgeheimnisträgern neu ausgestaltet werden soll.
In zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der Politik hat der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) in den letzten Jahren auf die Problematik des unterschiedlich ausgestalteten Schutzes von Berufsgeheimnisträgern vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen hingewiesen. Nach § 160 a Abs. 1 StPO gilt derzeit ein umfassendes Erhebungs- und Verwertungsverbot bei allen Ermittlungsmaßnahmen ausschließlich für Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete. Ärzte, Physio- und Psychotherapeuten, Journalisten, Steuerberater und Rechtsanwälte sind von diesem Zeugnisverweigerungsrecht ausgenommen.
Diese Differenzierung hat der VFB immer als völlig unsachlich und kontraproduktiv eingestuft. Wie VFB-Präsident Dr. Fritz Kempter erst auf der Jahreshauptversammlung des VFB am 21. Oktober 2009 anmerkte, hat sie schlussendlich dazu geführt, dass kein Rechtsanwalt, der nicht Strafverteidiger ist, einem Mandanten in steuerrechtlichen Fragen mehr einen Weg in die Legalität weisen konnte und kein Arzt mehr mit seinen Patienten hochsensible Themen, wie HIV-Infektionen oder ähnliches, offen diskutieren konnte. Das Vertrauen zwischen Patient und Arzt, Mandant und Steuerberater usw. wurde durch die derzeitige Regelung völlig unterminiert.
Der Koalitionsvertrag legt nun fest, dass die Verschwiegenheiten auf hohem Niveau für Rechtsanwälte einheitlich gefasst werden. Die bisher enthaltenen Gruppen (Abgeordnete, Geistliche) verbleiben wie bisher. Für die anderen Freien Berufe ist immerhin ein Prüfauftrag verabredet, wie die Vertraulichkeiten besser als jetzt geschützt werden können.
Der VFB sieht darin einen Teilerfolg für die Freien Berufe, wird aber natürlich nicht ablassen, im Prüfverfahren die einheitliche und gleiche Verschwiegenheitsstufe einzufordern.![]()



