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Realteilung bei freiberuflichen Personengesellschaften und Partnerschaften
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Bei einem im Juni diesen Jahres erfolgten Gespräch mit dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen, Georg Fahrenschon, hatte der
VFB-Präsident Dr. Fritz Kempter wies damals insbesondere auf die konkreten Fälle hin, in denen ein Freiberufler aus einer fortbestehenden Personengesellschaft ausscheidet, dafür Teile des Mandanten- oder Patientenstammes erhält, die er bisher im Rahmen der Gesellschaft schon betreut hatte und mit diesen eine Praxis bzw. Kanzlei fortführt. Würden diese Fälle als Realteilung behandelt, wäre eine Offenlegung der stillen Reserven und damit eine erhebliche Steuerlast in jedem Fall der Auseinandersetzung einer Gesellschaft die Folge. Das ist für den betroffenen Freiberufler deshalb besonders schmerzlich, weil er zwar den Mandantenstamm erhält, aber kein Geld. Das Finanzamt will aber Geld und keine Mandanten.
Der Bayerische Finanzminister zeigte sich schon bei genanntem Gespräch den Problemen der Freien Berufe gegenüber sehr aufgeschlossen und äußerst kompetent. Das Bayerische Finanzministerium hat nun eine bundesweite Abstimmung über die ertragssteuerlichen Rechtsfragen durchgeführt und folgendes Ergebnis erzielt:
Im vorbezeichneten Fall handelt es sich um die Veräußerung/Aufgabe eines Mitunternehmeranteils gegen Sachwertabfindung. Damit kann der Buchwert von dem ausscheidenden Gesellschafter fortgeführt werden, soweit ein Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Minderung von Gesellschaftsrechten aus dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft in ein Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters übertragen wird. Wichtig ist ausschließlich, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, was in der Regel geschieht.
Damit ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit bei Freiberuflern, die aus Gesellschaften ausscheiden, beseitigt. Dies ist insbesondere dem schnellen und fachkundigen Handeln des Bayerischen Finanzministers zu verdanken.
Trotzdem wird der ![]()



