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Realteilung bei freiberuflichen Personengesellschaften und Partnerschaften

Verband Freier Berufe in Bayern erreicht Klärung bei ertragssteuerlichen Rechtsfragen

Bei einem im Juni diesen Jahres erfolgten Gespräch mit dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen, Georg Fahrenschon, hatte der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) auf das Problem der Realteilung bei freiberuflichen Personengesellschaften und Partnerschaften mit der Möglichkeit einer Anpassung der Auslegung des § 16 EStG aufmerksam gemacht.

VFB-Präsident Dr. Fritz Kempter wies damals insbesondere auf die konkreten Fälle hin, in denen ein Freibe­rufler aus einer fortbestehenden Personengesellschaft aus­scheidet, dafür Teile des Mandanten- oder Patientenstammes erhält, die er bisher im Rahmen der Gesellschaft schon be­treut hatte und mit diesen eine Praxis bzw. Kanzlei fortführt. Würden diese Fälle als Realteilung be­handelt, wäre eine Offenlegung der stillen Reserven und da­mit eine erhebliche Steuerlast in jedem Fall der Auseinander­setzung einer Gesellschaft die Folge. Das ist für den betroffe­nen Freiberufler deshalb besonders schmerzlich, weil er zwar den Mandantenstamm erhält, aber kein Geld. Das Finanzamt will aber Geld und keine Mandanten.

Der Bayerische Finanzminister zeigte sich schon bei genanntem Gespräch den Proble­men der Freien Berufe gegenüber sehr aufgeschlossen und äußerst kompetent. Das Bayerische Finanzministerium hat nun eine bundesweite Abstimmung über die ertragssteuerlichen Rechtsfragen durchgeführt und folgendes Ergebnis erzielt:

Im vorbezeichneten Fall handelt es sich um die Veräuße­rung/Aufgabe eines Mitunternehmeranteils gegen Sachwert­abfindung. Damit kann der Buchwert von dem ausscheiden­den Gesellschafter fortgeführt werden, soweit ein Wirt­schaftsgut unentgeltlich oder gegen Minderung von Gesell­schaftsrechten aus dem Gesamthandsvermögen der Gesell­schaft in ein Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesell­schafters übertragen wird. Wichtig ist ausschließlich, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, was in der Regel geschieht.

Damit ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit bei Freiberuflern, die aus Gesellschaften ausschei­den, beseitigt. Dies ist insbesondere dem schnellen und fach­kundigen Handeln des Bayerischen Finanzministers zu verdanken.

Trotzdem wird der Verband Freier Berufe in Bayern dieses Problem auch in Zukunft weiter verfolgen, weil insbesondere die Ein­bringung in eine neue Sozietät noch nicht eindeutig ge­klärt ist.

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