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Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Direktzugang von Physiotherapeuten

Gesetzliche Fixierung des Berufsbildes steht eigenverantwortlicher Ausübung der Heilkunde nicht entgegen

Zur Zeit sind mehrere Revisionsverfahren zum Thema Direktzugang von Physiotherapeuten in Deutschland beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig. Am 26. August 2009 hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine erste wichtige Entscheidung zum Direktzugang von Physiotherapeuten gefällt (BVerwG 3 C 19.08 - Urteil vom 26.08.2009).

Bisher haben Physiotherapeuten in Deutschland keinen Direktzugang zum Patienten, sondern bedürfen zur Krankenbehandlung einer ärztlichen Verordnung.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat nun entschieden, dass Physiotherapeuten Patienten ohne ärztliche Verordnung behandeln können, sich dazu aber - wie Heilpraktiker - einer Prüfung stellen müssen. Diese Prüfung wird keine vollständige Heilpraktikerprüfung sein, sondern zum einen Kenntnisse zur Gesetzeslage andererseits ausreichende Diagnosekenntnisse abfragen.

Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, weshalb noch nicht abzulesen ist, ob und inwieweit der Gesetzgeber handeln muss, um Physiotherapeuten insgesamt mehr Verantwortung zu übertragen. Das Bundesverwaltungsgericht wird in den nächsten Monaten Gelegenheit haben, seine Rechtsauffassung in weiteren anhängigen Revisionsverfahren zu verdeutlichen.

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