Newsletter lesen

Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte bei der Bundesrechtsanwaltskammer

Gesetzgeber greift Anregung der Bundesrechtsanwaltskammer auf

Am 1. September 2009 ist eine wichtige Änderung des anwaltlichen Berufsrechtes in Kraft getreten, welche auf eine Anregung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zurückgeht. Wer Streit mit seinem Rechtsanwalt hat, kann sich künftig an die Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte wenden, die bei der BRAK eingerichtet wird. Die Schlichtungsstelle soll in Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten vermitteln und möglichst einen Gang vor das Gericht verhindern.

Damit wird sie die bereits von den regionalen Rechtsanwaltskammern angebotenen Schlichtungsmöglichkeiten ergänzen.

Die Schlichtungsstelle ist nach Angaben der BRAK unabhängig und neutral. Der Schlichter muss zwar Volljurist, darf aber kein Rechtsanwalt sein. Er wird in wesentlichen Fragen durch einen Beirat beraten. Dieser setzt sich unter anderem aus Vertretern der BRAK, der regionalen Rechtsanwaltskammern, der Rechtsanwaltsverbände, der Verbraucherverbände und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zusammen. Höchstens die Hälfte der Mitglieder des Beirates dürften Rechtsanwälte sein. Auch dies soll sicherstellen, dass alle Beteiligten das Schlichtungsverfahren akzeptieren können.

back