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Gleichberechtigung von Selbständigen

Europäisches Parlament hat Richtlinienvorschlag angenommen

In seiner letzten Plenarwoche vor der Sommerpause hat das Europäische Parlament den Bericht zum Richtlinienvorschlag zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, angenommen. Nun wird der Richtlinienentwurf im Rat verhandelt.

Das Europäische Parlament fordert, mitarbeitenden Ehepartnern einen eindeutig definierten beruflichen Status zuzuerkennen und ihre Rechte festzulegen.

Mitarbeitende Ehepartner sollen aufgrund ihres Beitrags zum Familienunternehmen das gleiche Maß an Schutz erhalten wie selbständige Erwerbstätige, wobei für sie auch die gleichen Bedingungen gelten sollen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den mitarbeitenden Ehepartnern zu ermöglichen, den Versicherungssystemen für Selbständige beizutreten, die Krankheit, Invalidität und Alter abdecken.

Die EU-Abgeordneten fordern die Mitgliedstaaten außerdem auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit selbständig erwerbstätige Frauen und mitarbeitende Ehepartnerinnen einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub erhalten können, der an ihre speziellen Bedürfnisse angepasst ist.

Bei den Verhandlungen im Rat hat Deutschland allerdings bereits Bedenken zur verpflichtenden Aufnahme von mitarbeitenden Ehepartnern in die Versicherungssysteme der Selbständigen geäußert.

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