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Apothekenketten führen nicht zu Einsparungen bei den Gesundheitsausgaben

Untersuchung des Instituts für Handelsforschung

Voraussichtlich im Jahr 2009 wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vereinbarkeit des Fremdbesitzverbotes mit dem Gemeinschaftsrecht fallen.

Das Kölner Institut für Handelsforschung (IfH) kommt nun zu dem Schluss, dass eine Entscheidung des EuGH gegen das Fremdbesitzverbot und damit für die Zulässigkeit von Apothekenketten nicht zu merklichen Einsparungen bei den Gesundheitsausgaben beitragen würde.

In besonderer Weise gilt dies für die propagierten Einsparungen im Bereich des Wareneinsatzes sowie der Personal- und Raumkosten.

Unveränderte Beschaffungs- und Raumkosten

Die Warenbeschaffung bietet für Apotheken grundsätzlich den zentralen Ansatzpunkt zur Realisierung von Einsparpotenzialen, da von jedem in der Apotheke verdienten Euro rund 63 Cent für die Beschaffung der Ware aufgebracht werden müssen. Da der Umsatz einer Apotheke aber zu mehr als drei Vierteln auf der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel beruht und die Warenbeschaffung in diesem Bereich stark reguliert ist, lassen sich auch in Apothekenketten keine merklichen Einsparungen beim Wareneinsatz realisieren.

Gleiches gilt für die Raumkosten einer Apotheke, da Eigentümer von Gewerbemietflächen wohl kaum günstiger an einen Filialisten vermieten als an einen einzelnen Apotheker.

Hohe Personalintensität begrenzt Einsparpotenziale

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der hohen Beratungs- und Dienstleistungsintensität kann in der Apotheke anders als in viele anderen Branchen nicht beliebig am Personaleinsatz, insbesondere beim Einsatz pharmazeutischer Fachkräfte, gespart werden, ohne dass die Apotheke ihre Funktion als pharmazeutisches Fachgeschäft in Frage stellen würde. Demnach sind Einsparungen beim Personal durch die Bildung von größeren Filialsystemen nur durch die bessere Koordination von Ausfällen, Notdienst- und Urlaubszeiten und beim Filialleitergehalt denkbar. Auch bei den administrativen Back-Office-Vorgängen wäre kaum mit nennenswerten Einsparungen zu rechnen, da sich der Warenfluss in einer inhabergeführten Apotheke nicht signifikant von dem in einer filialisierten Apotheke unterscheidet.

Keine nennenswerten Größeneffekte bei Werbeaktivitäten

Auch das Einsparpotenzial bei Werbe- und Marketingaktivitäten ist für filialisierte Apotheken im Gegensatz zu anderen Branchen niedrig, da in Apotheken Kosten für Werbeanstrengungen vorwiegend direkt am Point of Sale anfallen (zum Beispiel bei der Schaufenstergestaltung oder bei Verkaufsförderungsaktionen). Einsparpotenziale, die auf Größen- und Mengeneffekten beruhen, sind kaum gegeben, so dass lediglich die kreativen Vorleistungen oder die Erstellung von Werbemitteln gebündelt werden können und zu Einsparungen führen können.

Zusätzliche Overheadkosten bei Apothekenketten

Die Bildung einer Apothekenkette erzeugt laut IfH im Gegensatz zur Einzelapotheke zusätzliche Overheadkosten. So erzeugen die zentralen Dienste der Systemzentrale Kosten, die von den einzelnen Verkaufsstellen per Umlage getragen werden müssen. Gleiches gilt für Kosten, die infolge eines erhöhten Organisations- und Kontrollaufwandes in Filialorganisationen entstehen.

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