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Gefahr für Patientendaten

Zahnärzte nach Beschluss des Bundestages zum BKA-Gesetz gegen Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte

Am 12. November 2008 hat der Bundestag das BKA-Gesetz beschlossen, mit dem dem Bundeskriminalamt zahlreiche neue Kompetenzen zugewiesen werden. Unter anderem darf es in Zukunft Online-Durchsuchungen durchführen und präventiv in der Terrorismusbekämpfung tätig werden. Dem Gesetz muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll das neue BKA-Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Auch der neue Gesetzentwurf bleibt nach wie vor bei der Differenzierung zwischen den verschiedenen Berufsgeheimnisträgern. So sollen Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete einen umfassenden Schutz genießen, während bei den übrigen Berufsgeheimnisträgern wie beispielsweise Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Apothekern, Psychologischen Psychotherapeuten, Suchtberatern und Journalisten eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zu erfolgen hat, ein Eingriff also unter Umständen zulässig ist.

Besondere Gefahren im Rahmen einer Online-Durchsuchung droht nun insbesondere für die Patientendaten, da die Betreibergesellschaft der elektronischen Gesundheitskarte (Gematik) plant, die elektronische Gesundheitskarte an das Internet anzuschließen und somit ein Online-Zugriff leicht möglich wäre.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) und Vorsitzender des Datenkontrollausschusses der KZVB, Dr. Janusz Rat, riet deshalb den bayerischen Zahnärzten die Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu boykottieren. Er verwies diesbezüglich insbesondere darauf, dass Zahnarztpraxen rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, an der Online-Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte teilzunehmen. „Damit die Daten unserer Patienten nicht in fremde Hände gelangen, schützen wir unsere Praxiscomputer mit aller Macht vor Datenklau. Sobald die Praxiscomputer an das Internet angeschlossen sind, gibt es keinen hundertprozentigen Schutz vor Zugriff von außen. Aus diesem Grund haben die meisten Zahnärzte die Patientendaten nicht auf dem Computer gespeichert, der Zugang zum Internet hat. An dieser Maßnahme zur Datensicherheit müssen wir unbedingt festhalten.“

Unterstützt wird Rat durch einen von der Vertreterversammlung der KZVB am 14. November 2008 einstimmig beschlossenen Antrag, der wegen der aus dem Zusammenwirken von Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte und BKA-Gesetz resultierenden Gefährdung der ärztlichen Schweigepflicht die Gematik auffordert, eine Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte nicht weiter zu verfolgen.

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