Newsletter lesen
BKA-Gesetz im Bundesrat gebilligt
- Details
- Zugriffe: 655
Weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken gegen neue Regelungen
Am 19. Dezember 2008 billigte der Bundesrat mit knapper Mehrheit den geänderten Gesetzentwurf zum BKA-Gesetz, so dass das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.
Der Bunderat hatte dem BKA-Gesetz im November in seiner ursprünglichen Form nicht zugestimmt, woraufhin der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Der Ausschuss beschloss nun, dass bei der heimlichen Online-Durchsuchung immer ein Richter die Genehmigung erteilen muss. Die Möglichkeit für das BKA, in Eilfällen bei «Gefahr im Verzug» diese Durchsuchung zu starten und die richterliche Genehmigung erst im Nachhinein einzuholen, wurde gestrichen.
Geändert wurde auch die Regelung, wonach die Feststellung, ob gesammelte Daten den Kernbereich des Privatlebens betreffen und dann nicht verwendet werden dürfen, nur im Streitfall einem Richter überlassen wird. Jetzt steht die Auswertung durch zwei BKA-Beamte und einen BKA-Datenschützer unter der Sachleitung eines Richters.
FDP, Grüne und die Linke lehnen das Gesetz weiter als verfassungswidrig ab. Aber nicht nur aus der Politik, sondern auch aus den Reihen der Freien Berufe kommt Kritik daran, dass sich der Vermittlungsausschuss nicht dazu entschließen konnte, die nun drohende Zwei-Klassen-Gesellschaft von Berufsgeheimnisträgern aufzuheben.
Vor geheimen Abhörmaßnahmen bleiben durch das neue Gesetz nämlich nur Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger geschützt, bei denen ein absolutes Beweiserhebungsverbot besteht. Die Kommunikation sogenannter „normaler“ Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten wird dagegen bei Ermittlungsmaßnahmen gegen ihre Mandanten oder Dritte heimlich kontrolliert werden können.
Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, kritisiert diese Ungleichbehandlung deshalb auch als nachhaltige Beschädigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. „Diese Ungleichbehandlung bedeutet zugleich ein Stück Verlust von Vertrauen zwischen Bürger und Staat. Wenn Mandanten im Gespräch mit ihrem Anwalt nicht sicher sein können, ob die Vertraulichkeit geschützt ist, dann ist dies ein Verlust an Rechtsstaatlichkeit“, so Filges.![]()



