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Gesundheitsministerium korrigiert Krankengeldregelung für Selbständige
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Korrektur rückwirkend zum 1.1.2009 geplant
Am 22.12.2008 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium auf seinen Seiten einen Referentenentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (15. AMG-Novelle), mit der unter anderem auch die bisherige Regelung zum Krankengeldanspruch von Selbständigen geändert werden soll, die erst zum Beginn des Jahres 2009 in Kraft getreten ist.
Selbständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, hatten im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Um einen solchen Anspruch auch in Zukunft zu erhalten, müssen sie sich derzeit durch eine private Zusatzpolice oder einen speziellen Wahltarif ihrer Kasse versichern, für den höhere Beiträge zu zahlen sind. Alternativ können sie auch ganz auf diese Leistung verzichten.
Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf des BMG können Selbständige aber auch weiterhin das gesetzliche Krankengeld wählen. Die Beiträge würden sich in diesem Fall nach dem allgemeinen Beitragssatz richten. Damit hätten sie einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, ohne dafür extra bezahlen zu müssen.
Laut Begründung des Referentenentwurfes soll die Neuregelung unverhältnismäßigen Belastungen entgegenwirken, die sich insbesondere für ältere Versicherte bei der Umstellung auf Krankengeldwahltarife ergeben haben, da gerade für ältere Versicherte die privaten Zusatzabsicherungen oft sehr teuer sind und viele gesetzliche Kassen überhaupt keinen passenden Wahltarif anbieten. Daher sollen die Betroffenen in Zukunft nun wählen können, ob sie den normalen Beitragssatz an ihre Kasse zahlen, um das gesetzliche Krankengeld beziehen zu können. Alternativ sollen sie einen Tarif mit ermäßigtem Beitrag wählen können, müssten dann aber auf die finanzielle Absicherung verzichten.
Nach wie vor aber besteht eine Lücke für Selbständige in der Krankheitsphase vor der siebten Woche, in der abhängig Beschäftigte die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten. Unter dem alten Recht hatten einige Kassen Selbständigen schon zu einem früheren Zeitpunkt Krankengeld gewährt. Derzeit können Selbständige die finanziellen Krankheitsrisiken bis zur siebten Woche bei einigen Krankenkassen über einen besonderen Wahltarif absichern.
BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler begrüßt die geplanten Änderungen und erklärte hierzu: „Offenbar haben die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung nunmehr tiefer nachgedacht und die Benachteiligung der in der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Freiberufler und Selbständigen endlich registriert. Einfach so und ohne ausreichende Information der Betroffenen sollte der Krankengeldanspruch von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Freiberuflern und Selbständigen wegfallen. Der BFB hat den Gesetzgeber bereits frühzeitig aufgefordert, die Regelung rückgängig zu machen. Mit Blick auf den Kalender, die Änderungen beim Krankengeld gelten bereits zum 1. Januar 2009, kommt die Einsicht nun zwar spät, aber immerhin.“
Das Kabinett soll sich am 18. Februar mit der Gesetzeskorrektur befassen und das Gesetzgebungsverfahren dürfte dann kurz vor der Bundestagswahl im September abgeschlossen sein, so dass die Änderungen dann rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten können.![]()



