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Bürgerentlastungsgesetz
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Steuerliche Absetzbarkeit von Kassenbeiträgen ab 2010
Am 18. Februar 2009 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, welcher die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich ausweitet (sogenanntes Bürgerentlastungsgesetz). Beiträge zur Krankenversicherung werden in vielen Fällen die Steuerlast ab 2010 mindern, was ab 2010 zu Entlastungen bei den Bürgern von geschätzten 9,3 Milliarden Euro jährlich führt.
Gesetzlich und privat Versicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder werden nach dem Gesetzentwurf soweit wie möglich steuerlich gleichbehandelt. Demgemäß sollen vom Jahr 2010 an alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können, die ein Leistungsniveau abdecken, das im Wesentlichen dem der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entspricht. Die Neuregelung macht es außerdem möglich, die Beiträge für Kinder, die bei ihren Eltern privat mitversichert sind, voll abzusetzen.
Von der Neuregelung profitieren damit Steuerzahler, die private Versicherungen für ihre ganze Familie abgeschlossen haben, aber auch gesetzlich Versicherte, die an der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass die Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes zum Umfang der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, soweit sie nicht die volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur sozialhilfegleichen Kranken- und Pflegeversorgung des steuerpflichtigen und seiner Familie gewährleisten.
Am 10 Juli 2009 wird der Gesetzentwurf im Bundesrat beraten.![]()



