Newsletter lesen

Europäischer Berufsausweis für Dienstleistungsanbieter

Initiativbericht im Binnenmarktausschuss angenommen

Im Oktober 2008 hatte die Europaabgeordnete Charlotte Cederschiöld einen Initiativbericht zur Einführung eines Europäischen Berufsausweises im Europäischen Parlament vorgelegt. Zu dem Berichtsentwurf wurden im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 23 Änderungsanträge vorgelegt. Am 22. Januar 2009 wurde nun im Ausschuss abgestimmt und der Vorschlag der Einführung eines Europäischen Berufsausweises grundsätzlich angenommen.

Ziel der Einführung eines Europäischen Berufsausweises ist es, die Mobilität der Berufsangehörigen – vor allem der reglementierten Berufe – im europäischen Markt zu stärken. Die Berufsausweise sollen es ermöglichen, den beruflichen Werdegang von Berufsangehörigen zu verfolgen, die sich in verschiedenen Mitgliedstaaten niederlassen.

Derzeit bewegt sich die berufliche Mobilität der Arbeitnehmer in der EU auf sehr niedrigem Niveau – lediglich 2 % leben und arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat, während gleichzeitig die administrativen Hindernisse für die berufliche Mobilität hoch sind: Allein 2007 waren 20 % der Beschwerden im SOLVIT-Verfahren (Streitschlichtung bei Anwendungsproblemen des EU-Rechts durch Behörden) gegen Probleme bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen gerichtet.

Der Ausschuss betrachtet den europäischen Berufsausweis als geeignetes Mittel zur
Überwindung dieser Hindernisse und fordert die Europäische Kommission auf zu prüfen, ob dieser zu Bürokratieabbau, Beschleunigung der Anerkennungsverfahren und Verbraucherschutz beitragen könne.

Der Bericht der Europaabgeordneten Cederschiöld zielte in erster Linie darauf ab, die Mobilität der Berufsangehörigen der reglementierten Berufe zu stärken, weshalb zunächst Berufsausweise bei den Gesundheitsberufen, Ingenieuren und Architekten diskutiert wurden. Bei der Abstimmung im Ausschuss wurde nun allerdings ein Änderungsantrag, der eine Ausweitung des Europäischen Berufsausweises auch auf nicht-regulierte Berufe vorsieht, angenommen.    

back