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Werbung in den Freien Berufen

Informationsbroschüre des Bundesverband der Freien Berufe (BFB)

Dürfen Ärzte Werbegeschenke verteilen? Kann sich die Beratungskanzlei einen Phantasienamen geben? Ist es zulässig, auf einer Architekten-Homepage Links zum Baustoffhandel zu platzieren? Diesen und anderen Fragen widmet sich die neu aufgelegte Informationsbroschüre „Werbung in den Freien Berufe“ des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB).Die BFB-Publikation will insbesondere Freiberuflern in der Existenzgründung dabei helfen, ihre Werbung zu gestalten: Von Infoblättern übers Inserat bis zum Internetauftritt.

Neben den allgemeinen Vorgaben des Wettbewerbsrechts gelten für Freiberufler eine ganze Reihe berufsspezifischer Vorgaben. Auch wenn sich in jüngster Zeit viele dieser Bestimmungen gelockert haben: Freiberufler preisen keine Waren an, sondern erbringen hochqualifizierte Dienstleistungen in fachlicher Unabhängigkeit. Zu den Grundsätzen freiberuflicher Tätigkeit gehört, dass sich der Freiberufler nicht vordringlich vom Gewinnstreben leiten lässt, sondern im Rahmen seiner Berufsausübung in einem besonderen Vertrauensverhältnis eine gesteigerte Verantwortung übernimmt. Aus dieser besonderen Vertrauensstellung resultieren besondere rechtliche Rahmenbedingungen für die Werbung eines Freiberuflers.

Grundsätzlich zulässig ist jedoch die sachbezogene Eigenwerbung.

Die BFB-Informationsbroschüre kann auf folgender Internet-Seite heruntergeladen werden
. Der Postversand erfolgt gegen eine Pauschalvergütung von 5 €. Anfragen sind zu richten an: Frau Daniela Fritze, "der freie beruf" Dienstleistungs- und Verlags GmbH, Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin, Tel.: 030/28 44 44 38, Fax: 030/28 44 44 79, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  .

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