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Zahnarzthonorare

Stopp der GOZ-Novellierung

Wie das Bundesgesundheitsministerium erklärte, soll der Entwurf einer Rechtsverordnung zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht ins Bundeskabinett gehen. Vielmehr soll eine Novellierung der GOZ auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben werden.

Der im Oktober 2008 vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf für eine neue GOZ rief bei Zahnärzten und Ärzten, welche die neue GOZ als ein Präjudiz für die noch anstehende Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) befürchteten, einhellig Empörung hervor. Auch der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) hatte damals in seiner Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit eine Zurücknahme dieses Referentenentwurfes gefordert.

Nach mehr als 21 Jahren Reform-Stillstand wurde den Zahnärzten eine Punktwertanhebung von lediglich 0,46 Prozent angeboten, was eine völlig unzureichende Anpassung der Vergütungsstruktur an die heutigen Verhältnisse darstellt.

Der VFB kritisierte außerdem die geplante Öffnungsklausel, die den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung die Möglichkeit eröffnete, mit Zahnärzten Vergütungsvereinbarungen zu treffen, die von der GOZ abweichen. Verträge mit Zahnärzten unterhalb der von der GOZ vorgesehenen Vergütung mit Folge eines ruinösen Wettbewerbs zu Lasten der Qualität wären die Folge gewesen.

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