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Elektronische Gesundheitskarte
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Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag
Die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zu Anträgen der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte am 25. Mai 2009 hat gezeigt, dass die Experten weiterhin uneins sind.
Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag ein „Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte“. Es müsse sichergestellt sein, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Weder Kostenträger noch staatliche Stellen sowie Industrieunternehmen oder andere „Dritte" dürften Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Die Versicherten sollten zudem selbst entscheiden können, ob sie ihre Gesundheitsdaten auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder nicht.
Auch Die Grünen dringen in ihrem Antrag auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Zudem betonen sie, dass die „Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen“ der Gesundheitskarte „unter keinen Umständen“ aufgegeben werden dürfe. Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch für Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten. Sie müssten „selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen oder nicht“.
Die Datensicherheit wurde von den Experten allerdings vollkommen unterschiedlich beurteilt. Während etwa der Einzelsachverständige Manfred Zipperer betonte, das Datenschutzkonzept der elektronischen Gesundheitskarte werde „den höchsten Anforderungen gerecht“, und der Einzelsachverständige Prof. Dr. Peter Haas von einem vorbildlichen Sicherheitsniveau sprach, sehen andere Experten wie Andreas Bogk vom Chaos Computer Club den gewünschten Sicherheitsstandard als nicht erreicht an.
Auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) fordert energisch den Stopp des Projekts „elektronische Gesundheitskarte“. „Da wird seit Jahren herumexperimentiert und heraus kommt eine bürokratische Hydra, die keiner will, die Milliarden kostet und keinerlei Nutzen hat“, so der KZVB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat. „Es ist unverantwortlich, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte weiter vorantreibt. Die Akzeptanz in der Ärzte- und Zahnärzteschaft ist gleich Null.“ Die Patienten würden zu „maschinenlesbaren Objekten“ degradiert. Die Politik verschleiere die wahren Zielsetzungen und gaukle einen Nutzen vor, den es so nicht gebe. Außerdem bestünden zahlreiche ungelöste technische Probleme. So sei die Karte nicht ausreichend getestet, nicht behindertengerecht, erhöhe die Bürokratiekosten und erschwere den Praxisbetrieb. Alle angeblichen Verbesserungen der elektronischen Gesundheitskarte ließen sich auch mit anderen, billigeren Maßnahmen erreichen. Dazu brauche es keine zentrale Speicherung aller Patientendaten und keine bundesweite Vernetzung. Auch der Datenschutz sei nicht gewährleistet. Mehr Sicherheit gebe es durch die elektronische Gesundheitskarte ebenfalls nicht. So werde die Karte ohne Identifikationsverfahren an die Versicherten ausgegeben. Auch die Echtheit des vorgesehenen Fotos werde nicht überprüft. Rats Fazit: „Die elektronische Gesundheitskarte gehört in ihrer jetzigen Konzeption in die Tonne. Nach der Bundestagswahl muss ein neues Konzept entwickelt werden, das den Bedürfnissen von Ärzten, Zahnärzten und Patienten gerecht wird, bevor Milliardenbeträge ausgegeben werden. Dieses Geld würde an anderer Stelle im Gesundheitswesen fehlen. Solche Prestigeobjekte können wir uns erst dann leisten, wenn im Gesundheitswesen zu viel Geld in der Kasse sein sollte.“![]()



