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HOAI nimmt erste Hürde

Freude und Kritik der Bayerischen Bauingenieure

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2009 die geplante Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verabschiedet. Nun muss noch der Bundesrat der Novellierung zustimmen.

Wesentliche Änderungen der geplanten HOAI sind:

1. Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt. Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen.

2. Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.

3. Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung (Mit der Novellierung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ist seit Juli 2006 nur noch die forensische Tätigkeit an verbindliche Gebühren gebunden). Die Regelungen bleiben aber als unverbindliche Vorschriften erhalten und stellen für unerfahrene Planer und Auftragnehmer ein Orientierungsgeländer dar.

4. Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem Kalkulieren.

5. Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben. Die Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der Bund 80 Millionen Euro, die Bundesländer 35 Millionen Euro und die Kommunen 175 Millionen Euro.

6. Der Entwurf enthält außerdem systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Millionen Euro im Hochbau).

Der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, begrüßte die geplante Anhebung der Tafelwerte um 10 %. Positiv wertete Schroeter auch, dass die niedrigen Stundensätze gestrichen seien. Künftig können Zeithonorare frei verhandelt werden.

Leider sei es aber nicht gelungen, die Abschnitte X-XIII im verbindlichen Teil der HOAI zu halten. Dadurch werden wichtige Planertätigkeiten, wie die Vermessung und die Baugrunduntersuchung, abqualifiziert. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau wird deshalb in der nächsten Legislaturperiode weiterhin für diese Abschnitte kämpfen.

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