Newsletter lesen

Antrittsbesuch des VFB im Bayerischen Staatsministerium des Innern

VFB im Gespräch mit Staatsminister Joachim Herrmann

Am 5. Mai 2009 war der Verband Freier Berufe in Bayern zu Gast im Bayerischen Staatsministerium des Innern. An dem Gespräch mit Staatsminister Joachim Herrmann nahmen neben VFB-Präsident Dr. Fritz Kempter auch die VFB-Vizepräsidenten Klaus von Gaffron und Eckhard Dittrich sowie die VFB-Geschäftsführerin Julia Maßmann teil.

In dem Gespräch wurden die Themen "Zeugnisverweigerungsrecht der Freien Berufe", "Novellierung der HOAI und Neufassung der VOF", "Datenschutz" sowie das Thema "Kunst und Bauen" angesprochen.

1. Zeugnisverweigerungsrecht der Freien Berufe
Herr Dr. Kempter machte deutlich, dass die derzeitige gesetzliche Regelung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Berufsgeheimnisträger in der Strafprozessordnung, welche eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Berufsgeheimnisträgern vornimmt, die Freien Berufe belastet. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Strafverteidigern einerseits und "normalen" Rechtsanwälten andererseits sei kontraproduktiv. Folge sei nämlich ein Ende der vertraulichen Gespräche zwischen Rechtsanwalt und Mandant, so dass dem Rechtsanwalt die Möglichkeit genommen werde zum Beispiel in steuerrechtlichen Fragen einen Weg in die Legalität zu weisen. Der Verband Freier Berufe in Bayern begrüßt deshalb die aktuelle Initiative aus Nordrhein-Westfalen beim G10-Gesetz für ein umfassendes Beweiserhebungsverbot bei Berufsgeheimnisträgern.

Staatsminister Herrmann stimmte Herrn Dr. Kempter zu, dass eine Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und Rechtsanwälten nicht gerechtfertigt sei. Bei anderen Berufsgeheimnisträgern wie beispielweise Journalisten sehe er die Sache anders. Auch müsse man stets eine gewisse Differenzierung vornehmen, etwa nach der Art des Eingriffs, der Schwere der Tat etc. Die Möglichkeit, ein Verbrechen zu verhindern, rechtfertige seiner Meinung nach einen stärkeren Eingriff als die Möglichkeit ein Verbrechen aufzuklären, da im letzteren Fall das Rechtsgut bereits verletzt worden sei. Der zu diesem Thema von der FDP-Bundestagsfraktion vorgelegte Gesetzesentwurf, der eine Änderung des § 160 a der Strafprozessordnung insoweit vorsieht, dass sämtliche Berufsgeheimnisträger umfassend geschützt sind, gehe ihm deshalb zu weit, sicherlich lasse sich hier aber ein Kompromiss finden.

2. Novellierung der HOAI und Neufassung der VOF
Herr Dittrich erläuterte die derzeitige wirtschaftliche Lage bei den Architekten und Ingenieuren. Die derzeitige Wirtschaftskrise belaste Architekten und Ingenieure stark, da Investoren Bauaufträge aufgeschoben oder storniert haben. Die Architekten und Ingenieure würden nun auf das Konjunkturpaket II hoffen. Außerdem habe sein Berufsstand mit zu geringen Ausbildungszahlen zu kämpfen.

Staatsminister Herrmann erklärte, ihm sei bewusst, dass Architekten und Ingenieure in einer schwierigen Lage seien. Der Freistaat Bayern leiste aber einen gewissen Beitrag, da er größter Auftraggeber im Baubereich sei.

Herr Dr. Kempter bedankte sich für die Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung der HOAI. Herr Dittrich betonte die Bedeutung der Gebührenordnung für den Verbraucherschutz. Er erklärte, die aktuelle Novellierung sei noch nicht die "große Lösung". Die Ingenieure werden aber das aktuelle Gesetzgebungsverfahren nicht blockieren, da ein Verschieben der Novellierung auf die nächste Legislaturperiode keinesfalls gewünscht wird.

3. Datenschutz
Herr Dr. Kempter sprach die aktuellen Datenskandale bei der Telekom, der Bahn und  Lidl an. Beim Arbeitnehmerdatenschutz müsse der Gesetzgeber Ausgewogenheit zeigen. Staatsminister Herrmann erklärte, dass es einen gewaltigen Unterschied mache, ob der Arbeitnehmerdatenschutz als Teilkapitel im Bundesdatenschutzgesetz geregelt werde oder aber in einem eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Da die Federführung im ersten Fall beim Innenministerium liege und im zweiten Fall beim Arbeitsministerium, habe dies Konsequenzen bei der ideologischen Ausrichtung.

Herr Dittrich erläuterte sodann die Problematik der Grenzen des § 28 Bundesdatenschutzgesetz im mietrechtlichen Bereich. Nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 BDSG sei die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck auch zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten erforderlich ist. Die nach Landesrecht zuständige Stelle (Freistaat Bayern) erlaube es, dass ein Mieter zur Nachprüfung der Richtigkeit der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung hiernach verlangen kann, dass ihm Listen über die Messwerte der Verbrauchsdaten aller anderen Wohnungen vom Gebäudeeigentümer vorgelegt werden. Argumentiert werde mit der Entscheidung des AG Charlottenburg, Az: 220 C 450/04 vom 03.05.2005. Damit werde aber erreicht, dass personenbezogene Verbräuche im Heiz- und Warmwasserbereich bei den anderen Nutzern (Nachbarn) in Erfahrung gebracht werden können.

Staatsminister Herrmann erklärte, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern hier keine Zuständigkeiten besitze. Das Problem sei, dass das Amtsgericht Charlottenburg diese Einsichtnahme in die Verbräuche als unproblematisch ansieht. Er werde aber veranlassen zu prüfen, inwieweit hier Einfluss genommen werden könne.

4. Kunst und Bauen
Herr von Gaffron kritisierte, dass es keine Ausschreibung für die Gestaltung von Lärmschutzwänden an Staatsstraßen gebe. Außerdem regte er die Erstellung einer Dokumentation über durchgeführte Kunst- und Bauwettbewerbe und deren Ergebnisse an. So sollte bei jedem Wettbewerb eine Beschreibung von Hintergrund der Ausschreibung und der Künstler erfolgen. Dies sei nicht nur für die Zukunft wünschenswert. Auch die Projekte der Vergangenheit müssten recherchiert werden. Staatsminister Herrmann erklärte, dass er sich dies für die Zukunft vorstellen könne. Dies könne katalogisiert in elektronischer Form erfolgen. Ein zweiter Schritt sei die Dokumentation für die Vergangenheit.

back