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Urteil des EuGH zum deutschen Apotheken-Fremdbesitzverbot

Erfolg für die Freiberuflichkeit

Josef Kammermeier, Vizepräsident des VFB, begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Fremdbesitzverbot an Apotheken: „Das deutsche Apothekensystem wurde uneingeschränkt bestätigt“.

In prägnanter Kürze bestätigt der Gerichtshof, dass es den Mitgliedstaaten erlaubt ist, ihr Apothekenwesen zum Schutze der Bevölkerung präventiv auszugestalten. Im Einzelnen stellt der Gerichtshof  fest, dass es Sache der Mitgliedstaaten sei zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen. Dem Arzneimittel käme ein besonderer Charakter zu. Auch liege es unter Kostenaspekten im berechtigten Interesse der Mitgliedstaaten einen übermäßigen Arzneimittelkonsum oder eine fehlerhafte Anwendung von Arzneimitteln zu verhindern. Dem werde ein System gerecht, das besonderen Wert auf die berufliche Unabhängigkeit des Apothekers lege. Sein privates Interesse an Gewinnerzielung werde durch seine Ausbildung, seine berufliche Erfahrung und die ihm obliegende Verantwortung gezügelt, da ein etwaiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder berufsrechtliche Regeln nicht nur den Wert seiner Investition, sondern auch seine eigene berufliche Existenz erschüttert. Nichtapotheker böten diese Garantien nicht. Folglich könne ein Mitgliedstaat im Rahmen seines Wertungsspielraums der Ansicht sein, dass der Betrieb einer Apotheke durch einen Nichtapotheker im Unterschied zu einer von einem Apotheker betriebenen Apotheke eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere für die Sicherheit und Qualität des Einzelhandelsvertriebs der Arzneimittel, darstellen kann.

„Das Urteil wird in der weiteren politischen Diskussion um die zukünftige Gestaltung der Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht ohne Bedeutung bleiben“, so Kammermeier. „Dabei werden Grundpfeiler der Freiberuflichkeit wie Fachlichkeit, Qualität, Sicherheit und Unabhängigkeit eine tragende Rolle in der Argumentation spielen.“

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