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Medizinischer Fakultätentag 2009
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Resolution gegen die Einführung von Bachelor/Master-Studiengängen in der Medizin und Zahnmedizin
Am 12. Juni 2009 hat sich der Medizinische Fakultätentag in einer Resolution ausdrücklich gegen die Einführung des Bachelor/Master (BA/MA) in der medizinischen und zahnmedizinischen Ausbildung ausgesprochen.
Derzeit ist eine mindestens sechsjährige ärztliche Grundausbildung mit 5.500 Stunden Unterricht an einer Universität oder unter Aufsicht einer Universität innerhalb der EU gesetzlich vorgegeben, welche das hochstehende Ausbildungsniveau der Medizin und Zahnmedizin in Deutschland sichert. Mit der Umsetzung der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 in einem einstufigen Studiengang wurden nach Ansicht des Deutschen Fakultätentages alle notwendigen Reformmöglichkeiten in Hinsicht auf Mobilität, Flexibilität und Anrechenbarkeit von Studienabschnitten eingeführt. Die frühzeitige Verknüpfung von theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten wurde damit geschaffen. Die bestehende Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen garantiert die uneingeschränkte Mobilität innerhalb Europas.
Die für die Einführung von BA/MA genannten Vorteile treffen nach Auffassung des Deutschen Fakultätentages dagegen auf die Fächer Medizin und Zahmedizin nicht zu. So wären weder Verbesserungen bei der internationalen Mobilität, noch eine weitere Reduktion der ohnehin sehr geringen Quote von Studienabbrüchen zu erwarten. So liegt die Quote der Studienabbrecher in Medizin und Zahnmedizin derzeit in der Größenordnung von etwa fünf Prozent, was wesentlich geringer ist als in anderen Fächern. Die meisten Abbrecher schaffen die erste Staatsprüfung nicht. Dass bei einem Bachelorstudiengang in der Medizin oder Zahnmedizin Null Prozent Abbrecherquote zu erwarten wären, ist unwahrscheinlich.
Auch die Bayerische Landeszahnärztekammer hält es schon aus Gründen des Patientenschutzes für undenkbar, dass ein Bachelor nach sechssemestrigem Studium bereits in die zahnmedizinische Behandlung einsteigen könnte und begrüßte deshalb die Resolution des Medizinischen Fakultätentages ausdrücklich.![]()



