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Antrittsbesuch des VFB im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen

VFB im Gespräch mit Staatsminister Georg Fahrenschon 

Am 24. Juni 2009 war der Verband Freier Berufe in Bayern zu Gast im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen. An dem Gespräch mit Staatsminister Georg Fahrenschon nahmen neben VFB-Präsident Dr. Fritz Kempter auch die VFB-Vizepräsidenten Klaus von Gaffron, Rüdiger von Esebeck, Michael Schwarz sowie die VFB-Geschäftsführerin Julia Maßmann teil.

In dem Gespräch wurden die Themen "Nachlese zur Erbschaftssteuer“, „Realteilung bei freiberuflichen Gesellschaften und Partnerschaften“, „Steuerpolitik 2009 für den Mittelstand, insbesondere für Freie Berufe“, „Ausstellungstätigkeit im Finanzministerium“ sowie das Thema „Gebührenordnung für Ärzte und Beihilfe" angesprochen.

1. Nachlese zur Erbschaftssteuer

Herr Dr. Kempter bedankte sich dafür, dass mit Hilfe der Bayerischen Staatsregierung bei der Reform des Erbschaftssteuergesetzes noch einmal erheblich nachgebessert wurde, betonte aber auch, dass eine eigene Erbschaftssteuer in Bayern nach wie vor wünschenswert wäre. Herr Dr. Kempter wies auf die besondere Situation der Freien Berufe hin und bat diese bei etwaigen Nachbesserungen bei der Erbschaftssteuerreform miteinzubeziehen: Freiberufler seien darauf angewiesen ihre meist geringe Altersversorgung mit dem Wert der Praxis / Kanzlei aufzubessern. Bei dem Vermögen, welches ein Freiberufler im Laufe seines Berufslebens erarbeite, handele es sich außerdem um bereits versteuertes Geld.

Staatsminister Fahrenschon erwiderte, dass die Erbschaftssteuer von der CSU am liebsten abgeschafft worden wäre. Zum Glück sei es gelungen Ende des Jahres 2008 noch einmal Veränderungen durchzusetzen. Problematisch sei derzeit, dass über die Erlasse noch nicht vollständig Einigung erzielt worden sei, weshalb nur die unstrittigen Erlasse veröffentlicht würden. Es sei davon auszugehen, dass gegen die derzeit geltenden Regelungen rechtliche Schritte ergriffen werden. Seiner Meinung nach werde das Erbschaftssteuergesetz noch Änderungen erfahren.

2. Realteilung bei freiberuflichen Gesellschaften und Partnerschaften

Herr Dr. Kempter weist zunächst auf folgendes Problem hin, welches der Gesetzgeber unbedingt lösen müsse. In Deutschland sei das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz geschaffen worden, welches den Freien Berufen mit der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft eine Alternative zur GmbH gibt. Die Wahl zur Partnerschaftsgesellschaft sei vom Gesetzgeber gewünscht, weshalb nicht zu verstehen sei, dass der Gesetzgeber die Wahl dieser Rechtsform mit einer Versteuerung verbunden hat.

Die Anwesenden diskutieren über die Möglichkeit einer Änderung des § 16 EStG. Staatsminister Fahrenschon erklärte, dass er die politische Durchsetzbarkeit den § 16 EStG zu reformieren für sehr gering halte. Er sehe aber die Möglichkeit, den Fall, dass ein Freiberufler seinen Mandantenstamm mitnimmt, als Fall des § 6 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 EStG zu werten. Allerdings könne dies nur im Falle der Unentgeltlichkeit in Betracht kommen.

3. Steuerpolitik 2009 für den Mittelstand, insbesondere für Freie Berufe

Staatsminister Fahrenschon betonte, dass mit einer richtigen Steuerpolitik Wirtschaftswachstum ausgelöst werden könne. Er sehe fünf Kernpunkte, welche dazu einer Änderung bedürfen.

- Erstens sei die Besteuerung insgesamt zu hoch. So müsse der Einkommenssteuertarif geändert werden. Im unteren und mittleren Bereich sei dieser leistungsfeindlich. Der Eingangssteuersatz und der Steuersatz im mittleren Bereich müsse gesenkt werden. Außerdem müsse das Problem der kalten Progression gelöst werden. Schließlich müsse die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz angehoben werden.

- Zweitens sei eine Nachbesserung der Unternehmenssteuerreform nötig
- Drittens müsse die private Altersversorgung flexibler gestaltet werden.
- Viertens sei eine Änderung der Mehrwertsteuer beispielsweise im Hotel- und Gaststättenbereich notwendig.
- Schließlich sei eine Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens überfällig.

Herr Dr. Kempter fügte hinzu, dass eine Änderung der Abschreibungregeln bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) für die Freien Berufe wünschenswert wäre. So sei eine sofortige Abschreibung bei Wirtschaftsgütern bis zu einem Wert von 800 Euro sinnvoll. Staatsminister Fahrenschon erwiderte, dass versucht werde hier im Rahmen der Entbürokratisierung eine Änderung im Sinne der Freien Berufe herbeizuführen.

Herr von Gaffron beklagt, dass während bildende Kunst dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent unterliegt, Fotografie immer noch einem Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent unterworfen ist. Die Regelung stamme aus einer Zeit, in der Fotografie ausschließlich als Handwerk betrachtet wurde. Heutzutage sei Fotografie in allen bildenden Bereichen der Kunst gegenwärtig. Es handele sich um künstlerische Arbeit und eben nicht um rein handwerkliche Arbeit. Der Mehrwertssteuersatz in Höhe von 19 Prozent führe aber dazu, dass Künstler ihre fotografischen Arbeiten schwer verkaufen könnten. Außerdem plädierte Herr von Gaffron dafür, Käufer von Kunst steuerrechtlich zu begünstigen.

4. Ausstellungstätigkeit im Finanzministerium

Die Anregung von Herrn von Gaffron im Bayerischen Finanzministerium Ausstellungen von bildenden Künstlern durchzuführen, stieß bei Staatsminister Fahrenschon auf offene Ohren. Man kam überein, ein System von Stellwänden entweder von der obersten Baubehörde oder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau auszuleihen und so mit einer Ausstellungstätigkeit im Finanzministerium zu beginnen.

5. Gebührenordnung und Beihilfe

Herr Schwarz erklärte, dass der Entwurf einer Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gestoppt werden konnte. Trotzdem seien die bayerischen Zahnärzte nach wie vor auf die Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung angewiesen. Zum Thema Beihilfe berichtete Herr Schwarz, dass es unbedingt erforderlich sei, die momentan auf Bezuschussung basierende Beihilfe auf Festbeträge umzustellen, da diese es erlauben würden besser zu kalkulieren. Staatsminister Fahrenschon bat Herrn Schwarz, die Problematik nochmals schriftlich einzureichen, da der Fachmann für diese Thematik an der Sitzung nicht teilnehmen konnte.

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