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Bundesrat stimmt der von der Bundesregierung beschlossenen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
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Der Bundesrat hat am 12. Juni 2009 der von der Bundesregierung am 29. April beschlossenen HOAI zugestimmt.
Der Verband Freier Berufe in Bayern wertet die Beschlussfassung, die Leistungen der Architekten und Ingenieure weiterhin nach verbindlichen Regeln zu honorieren, als Sieg für den Verbraucherschutz.
Auch die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßen die Beschlussfassung.
Mit der Novellierung der HOAI sind sowohl die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie als auch dringende Anforderungen an ein modernes Honorierungssystem umgesetzt worden. Die Ermittlung des Honorars erfolgt nun auf Basis einer Kostenberechnung. Damit wurde den Forderungen der Architekten, die Planerhonorare von den tatsächlichen Baukosten abzukoppeln, weitestgehend entsprochen. Ein integriertes Bonus-Malus-System soll mehr Anreize zum kostengünstigen Bauen ermöglichen. Außerdem werden die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte pauschal um 10 Prozent angehoben
Für die Ingenieurekammer-Bau stellt die HOAI-Novelle allerdings lediglich einen notwendigen Zwischenschritt zur weiteren Novellierung dar, da wichtige Planertätigkeiten der Ingenieure wie die Vermessung und die Baugrunduntersuchung nicht vom verbindlichen Preisrecht der HOAI umfasst und so zu Ingenieurleistungen „zweiter Klasse“ degradiert werden.



