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Newsletter - Verband Freier Berufe in Bayern

Rundfunkgebühr für Internetzugang rückgängig machen

Kritik des VFB am Beschluss der Ministerpräsidenten
In einem Schreiben an den Bayerischen Ministerpräsidenten sowie die Vorsitzenden der Fraktionen im Bayerischen Landtag hat der Präsident des Verbands Freier Berufe in Bayern, Dr. Wolfgang Heubisch, gegen die Anfang von den Ministerpräsidenten der Länder verabschiedete Einführung einer Rundfunkgebühr für Computer mit Internetzugang protestiert. Diese sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Sie beschwere in unzumutbarer Weise die Freien Berufe und damit eine Berufsgruppe, die derzeit bundesweit rund 817.000 selbstständige Freiberufler mit über 2,8 Millionen Angestellten (darunter ca. 157.000 Auszubildende) zählt, die rund 9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet und deren Schutz der bayerischen Staatsregierung deshalb besonders am Herzen liegen sollte.

Heubisch weist darauf hin, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr durch die Länder einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des Art.2 I GG darstelle, der nur unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips verfassungsgemäß ist. "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist aber gerade nicht beachtet. Es besteht kein angemessenes Verhältnis zwischen dem Zweck der Rundfunkgebühr (der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) und deren Erhebung auf Internet-PCs. PCs werden nicht primär für den Rundfunkempfang angeschafft, sondern nur ausnahmsweise dafür genutzt."

Die fehlende Angemessenheit gelte in besonderem Maße für geschäftliche Nutzer von Internet-PCs und damit auch für Freiberufler. Heubisch: "Freiberufler nutzen ihren Internet-PC zum einen dazu, honorarpflichtige eigene Dienstleistungen im Netz für den Verbraucher anzubieten, zum anderen nehmen sie entgeltpflichtige Leistungen bei der Recherche nach wissenschaftlichen Arbeiten, Gesetzeskommentierungen und technischen Neuerungen in Anspruch. Computer mit Internetzugang werden von Freiberuflern ausschließlich als Arbeitsgeräte angeschafft und genutzt, und nicht als Radio und Fernseher."

Der Verband Freier Berufe kritisert weiter, durch die „grundstücksbezogene“ Ausgestaltung der Gebührenerhebung bei den Internet-PCs (Art. 5 Nr. 5 § 5 Abs. 3 Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags) würden mittelständische Büros und Unternehmen, insbesondere Freiberufler, gegenüber Großunternehmen überdurchschnittlich belastet. Während große Unternehmen ihre eine Gebühr auf mehrere Computer umlegen können, müssen Freiberufler den gleichen Betrag oftmals nur für einen einzigen Computer zahlen.

Im übrigen stelle sich die Frage, wie die Erhebung einer Rundfunkgebühr für Computer mit Internetzugang sich mit der allgemeinen wirtschaftspolitischen Zielsetzung, auch kleine und mittelständische Betriebe mittels öffentlicher Finanzmittel „ans Netz“ zu bringen, vertrage. Abschließend regt Heubisch an, von der Erhebung einer Rundfunkgebühr für Computer mit Internet-Zugang Abstand zu nehmen, zumindest jedoch von einer Belastung bei der beruflichen Nutzung abzusehen.
 

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