| Antrittsbesuch des VFB im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |
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VFB im Gespräch mit Staatsministerin Dr. Beate Merk
Am 23. Juni 2009 war der Verband Freier Berufe in Bayern zu Gast im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. An dem Gespräch mit Staatsministerin Dr. Beate Merk nahmen neben VFB-Präsident Dr. Fritz Kempter auch die VFB-Vizepräsidenten Dr. Klaus Ottmann und Eckhard Dittrich sowie die VFB-Geschäftsführerin Julia Maßmann teil. In dem Gespräch wurden die Themen "Novelle des § 160 a StPO“, „Justizbauten“, „Verbraucherschutz – Vergütungsgesetze“, „Gesetzlicher Nichtraucherschutz – Lockerung in Bayern ?“, sowie das Thema „Bachelor-/Masterstudiengänge“ angesprochen. 1. Novelle des § 160 a StPO Herr Dr. Kempter machte deutlich, dass die derzeitige gesetzliche Regelung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Berufsgeheimnisträger in der Strafprozessordnung, welche eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Berufsgeheimnisträgern vornimmt, die Freien Berufe belastet. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Strafverteidigern einerseits und "normalen" Rechtsanwälten andererseits sei kontraproduktiv. Folge sei nämlich ein Ende der vertraulichen Gespräche zwischen Rechtsanwalt und Mandant, so dass dem Rechtsanwalt die Möglichkeit genommen werde, zum Beispiel in steuerrechtlichen Fragen einen Weg in die Legalität zu weisen. Herr Dr. Ottman fügte hinzu, dass auch bei den Ärzten dies als großes Problem wahrgenommen werde. Das unabdingbare Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient werde völlig unterminiert. Im Übrigen gehe es hierbei auch um die grundsätzliche Tatsache, dass eine derartige Abstufung der Gruppe der Ärzte nicht hingenommen werden könne.
Staatsministerin Dr. Merk erwiderte, das Gesetz sei ein mühsamer Kompromiss auf Bundesebene gewesen. Würde man die Rechtsanwälte und Ärzte in den absoluten Schutzbereich aufnehmen, so würden die Journalisten dies auch fordern. Es sei schwierig, sämtliche Berufsgeheimnisträger von allen Eingriffen auszunehmen, da es Fälle gebe, in denen die Eingriffe zur effektiven Strafverfolgung notwendig seien. Im Übrigen erlaube § 160 a Abs. 2 StPO gerade nicht die völlig Abhörfreiheit. Vielmehr müsse eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen. Staatsministerin Dr. Merk wies darauf hin, dass derzeit in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig seien. Auch ein neuer Bundestag würde auf jeden Fall diese Entscheidungen abwarten.
2. Justizbauten
Herr Dr. Kempter sprach sich dafür aus, für den Bau eines Ziviljustizzentrums einzutreten. Staatsministerin Dr. Merk stellte klar, dass dies vom Bayerischen Justizministerium verfolgt würde. Das Bayerische Finanzministerium habe diese Idee jedoch bisher immer vehement abgelehnt. Demnächst sei allerdings ein erneutes Gespräch mit dem Bayerischen Finanzministerium geplant.
3. Verbraucherschutz – Vergütungsgesetze
Herr Dr. Kempter erläuterte zunächst die grundsätzliche Bedeutung der Gebühren- und Honorarordnungen der Freien Berufe für den Verbraucherschutz. Ohne Gebührenordnungen sei der Mandant oder Patient bei der dann nötigen Vereinbarung der Vergütung vollkommen ausgeliefert, da er die zu erbringende Leistung kaum beurteilen könne. Herr Dr. Ottmann sprach die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an. Eine Novellierung der GOÄ sei dringend erforderlich. Die Ärztekammer habe bereits einen Entwurf für die Novellierung der GOÄ erarbeitet, welcher mit 160 Verbänden abgestimmt worden sei. Dieser werde allerdings noch zurückgehalten, da nicht zu erwarten sei, dass der Entwurf in dieser Legislaturperiode noch umgesetzt werde. Herr Dittrich begrüßte die neue Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI), welcher der Bundesrat am 12. Juni 2009 zugestimmt hatte. Er betonte aber, dass es bedauerlich sei, dass die Abschnitte X-XIII nicht im verbindlichen Teil der HOAI gehalten wurden. Dadurch würden wichtige Planertätigkeiten abqualifiziert. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau wird deshalb in der nächsten Legislaturperiode weiterhin für diese Abschnitte kämpfen.
4. Gesetzlicher Nichtraucherschutz – Lockerung in Bayern ?
Herr Dr. Ottmann stellte die Position der Bayerischen Ärztekammer zum Thema "Gesetzlicher Nichtraucherschutz" dar. Eine Lockerung des aktuellen strengen Nichtraucherschutzes in Bayern werde nicht gewünscht. Es gebe eindeutige Statistiken über die Gesundheitsgefahren des Passivrauchens. Das Personal in Gastwirtschaften müsse unbedingt geschützt werden. In diesem Sinne habe sich auch der Gesundheitsausschuss im Bayerischen Landtag ausgesprochen. Die Parlamentarier sollten, auch wenn dies der Koalitionsvereinbarung widerspreche, gegen die Lockerung stimmen. Frau Staatsministerin Dr. Merk sicherte Herrn Dr. Ottmann zu, den Standpunkt in die Diskussion miteinzubringen.
5. Bachelor-/Masterstudiengänge
Herr Dr. Kempter erläuterte den Standpunkt der Freien Berufe zum Thema. Nach wie vor werden die Studienabschlüsse "Bachelor/Master" von Rechtsanwälten, Ärzten sowie Architekten und Ingenieuren abgelehnt. Bedauerlicherweise würde auch der Bayerische Wissenschaftsminister Dr. Heubisch die Auffassung vertreten, dass am Bachelor/Master kein Weg mehr vorbei führe. Frau Staatsministerin Dr. Merk stimmte Herrn Dr. Kempter hierin vollumfänglich zu. Bei der Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge sei es nie um mehr Mobilität der Studenten und bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse gegangen. Vielmehr sollten mehr Studenten durch die Universitäten geschleust werden. Staatsministerin Dr. Merk versprach, in dieser Sache ein Schreiben an den Bayerischen Wissenschaftsminister zu richten.
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