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Gemeinsame Erklärung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und des Verbands Freier Berufe in Bayern e. V.
München, 28. November 2007
Mittlerweile 45 europäische Länder haben sich im Bologna-Prozess zum Ziel gesetzt, einen gemeinsamen Hochschulraum zu schaffen. Ein System kompatibler Studienstrukturen und Studienabschlüsse und die Einführung von Transparenzinstrumenten wie Modularisierung, Leistungspunktsystem und Diploma Supplement sollen die Mobilitätschancen von Studierenden und Absolventen auf einem internationalen Bildungs- und Arbeitsmarkt weiter verbessern. Gemeinsame Verfahren der Qualitätssicherung sollen die Aktualität und Arbeitsmarktrelevanz der Studienangebote auf hohem Niveau sicherstellen.
Die mit dem neuen bayerischen Hochschulgesetz im Juli 2006 eingeleitete umfassende Studienreform verfolgt das Ziel, die Studierenden in verbesserter Form auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorzubereiten und ihnen die dafür erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen Studiengang entsprechend so zu vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und zu verantwortungsvollem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden. Die Freiheit des Studiums umfasst dabei nach wie vor die freie Wahl von Lehrveranstaltungen, das Recht, innerhalb eines Studiengangs Schwerpunkte nach eigener Wahl zu bestimmen, sowie die Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher und künstlerischer Meinungen.
Die Hochschulen haben die ständige Aufgabe im Zusammenwirken mit dem Staat und allen relevanten Interessenträgern Inhalte und Formen des Studiums im Hinblick auf die Entwicklungen in Wissenschaft und Kunst, die Bedürfnisse der beruflichen Praxis und die notwendigen Veränderungen in der Berufswelt im internationalen Kontext zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Dabei ist auch dem Instrumentarium und den Zielen eines einheitlichen europäischen Hochschulraums Rechnung zu tragen. Für Studiengänge, die mit einem Hochschulabschluss abschließen, ist die Umstellung auf Bachelor- und Masterstrukturen bis zum WS 2009/2010 vom Hochschulgesetzgeber vorgegeben und bereits in vollem Gange.
Überall dort, wo, wie etwa in den Bereichen Gesundheitsvorsorge, Rechtspflege, Sicherheit und Bildung, Berufsfelder von gesamtgesellschaftlicher Relevanz betroffen sind, setzen Veränderungsprozesse die Gewissheit voraus, dass es gelingt, nicht nur die bisher erreichten und durch die europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geforderten hohen Qualifikationsstandards zu wahren, sondern diese weiter verbessern zu können. Ein vorschnelles Handeln ist hier sicher nicht zielführend. Deshalb, und nicht nur wegen der hier teilweise fehlenden Gesetzgebungskompetenz, nimmt das neue bayerische Hochschulgesetz die Staatsexamensfächer von einer Umstellung aus.
Andererseits stellt die oft enge Vernetzung von Staatsexamensstudiengängen mit anderen Studiengängen, die sich der Reform stellen müssen, und die Anpassung der neuen Studiengangskonzepte an die Erfordernisse bestimmter Berufsfelder (z.B. in Architektur und Bauingenieurwesen) die Hochschulen vor große Herausforderungen. Teilweise hohe Abbrecherquoten oder das Abwandern der Absolventen in verwandte Berufsfelder belegen, dass eine bessere Verzahnung der Bedürfnisse von Studierenden und Absolventen, der Anforderungen der Wirtschaft und der Freien Berufe erreicht werden muss.
Hier bietet das Instrumentarium des Bologna-Prozesses die Chance, Konzepte zu entwickeln, die die Durchlässigkeit zwischen den bestehenden Studienangeboten erhöhen, neue Studienangebote zu erarbeiten und die Qualifizierungsmöglichkeiten durch Weiterbildungsangebote unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Berufskammern zu verbessern. Dazu ist es nötig, die bisherigen Ansätze kritisch zu überdenken und Potenziale für die Einführung von alternativen Studienangeboten aufzudecken. Ziel muss es dabei sein, Lösungen zu entwickeln, mit denen es gelingt, die Chancen des Bologna-Prozesses zu nutzen und den Besonderheiten der betroffenen Berufsfelder gerecht zu werden, ohne die erreichten und geforderten Standards zu gefährden.
Neue Berufsfelder können durch neue Ausbildungsgänge eröffnet und neue Formen interprofessioneller Kooperation erschlossen werden. Dabei sind Ausbildungsangebote bereitzustellen, die sich an den Erfordernissen der jeweiligen Berufsfelder orientieren. Hierbei ist insbesondere die europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu beachten. Derzeit wird eine offensive Auseinandersetzung mit den Zielen des Bologna-Prozesses, etwa im Bereich der Rechtswissenschaften und der Medizin, geführt. Für bestimmte klassische Berufsfelder wird ein Bachelorabschluss jedoch keinesfalls ausreichen.
In einigen Berufsfeldern wird es weiterhin einheitliche Zulassungsprüfungen geben müssen, die von Staat, Wirtschaft und der Selbstverwaltung zu definieren sind. Modularisierung und Zweistufigkeit bieten aber zweifelsohne Ansätze für Verbesserungen im Sinne einer Spezialisierung oder einer intensiveren Vernetzung von Ausbildungsangeboten. Erworbene Kompetenzen können durch Leistungspunktsystem und Diploma Supplement besser transparent gemacht werden. Das Ergebnis könnte mehr Flexibilität für die Studierenden und eine besser auf die künftigen Anforderungen der Gemeinschaft ausgerichtete Hochschulbildung in allen Bereichen sein. Diese Ziele sind ohne einen nachhaltigen Einsatz von Ausbildungsressourcen und eine adäquate Mittelausstattung nicht erreichbar.
Lösungen, die die Chancen des Bologna-Instrumentariums im Sinne einer weiteren Verbesserung der Ausbildungsstandards in den Freien Berufen nutzen, können nur in einem konstruktiven Dialog der Hochschulen und der zuständigen staatlichen Stellen auf Bundes- und Landesebene mit den Vertretern der Freien Berufe entwickelt werden. Unverzichtbar ist dabei ein nach Fächern differenziertes Vorgehen. Aus diesem Grund haben der Verband Freier Berufe und die in ihm zusammengeschlossenen berufsständischen Organisationen das Angebot eines solchen Dialogs mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst frühzeitig aufgegriffen. Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Wirtschaft unter dem Dach der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. eröffnet weitere Möglichkeiten zu einer aktiven Mitgestaltung der Veränderungsprozesse, die sich aus dem Bologna-Prozess ergeben.
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