Hidden Artikel Module
FREIE BERUFE begrüßen EU-Patientenrichtlinie
- Details
- Zugriffe: 2002
München, 17. Februar 2011
Pressemitteilung des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.
München, 17. 2. 2011. Der Verband Freier Berufe (VFB) in Bayern begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments über eine „Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“. Die im Januar beschlossene Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten nach Zustimmung des Europäischen Rats binnen der nächsten 30 Monate umzusetzen ist, schaffe Rechtssicherheit für Bürger der Union, die sich im europäischen Ausland ärztlich oder zahnärztlich behandeln lassen möchten. In diesem Fall haben sie einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber ihrer Krankenversicherung.
VFB-Vizepräsident Michael Schwarz sieht in der Richtlinie eine Stärkung der Wahlmöglichkeiten für Patienten ebenso wie ein Bekenntnis zur freien Arztwahl. Von der Dienstleistungsfreiheit auch bei ambulanter wie stationärer medizinischer Versorgung könne der Gesundheitsstandort Bayern nur profitieren. Schwarz: „Bereits heute schätzen viele ausländische Patienten die hohe Qualität der medizinischen Dienstleistungen im Freistaat.“ Mit der Patienten-Richtlinie gehe auch eine Verbesserung der Informationsmöglichkeiten einher. „Das wird die Mobilität der Patienten erhöhen.“
So sollen die Mitgliedstaaten nationale Kontaktstellen geschaffen werden, die Informationen über die Gesundheitsdienstleister zur Verfügung stellen. Zu den Aufgaben der Kontaktstellen zählen ebenso Informationen über Patientenrechte, Beschwerdeverfahren und andere Optionen zur Streitbeilegung, also z. B. über Schlichtungsstellen. Hier sieht Schwarz vor allem die Kammern der Heilberufe gefordert.
Unter dem Dach des Verbands Freier Berufe in Bayern arbeiten fast 40 Kammern und Verbände zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, die Freiberuflichkeit in rechts- und steuerberatenden, in heilkundlichen, technischen und künstlerischen Berufen zu unterstützen.



